Prozess in Dormagen Gastronom punktet gegen die Stadt
Nievenheim. · Zwei Mal musste sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit der Klage von Gastwirt Heinrich Robens beschäftigen, der gegen einen Bebauungsplan der Stadt vorging. Der Inhaber des Traditionslokals hatte um seine Existenz gefürchtet.
Seit 2013 läuft ein Streit um den Bau von sechs Häusern auf einem Grundstück neben der Traditionsgaststätte Robens an der Hindenburgstraße. Der Inhaber, Heinrich Robens, hat einen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erzielt, das Gericht hat bereits Ende vergangenen Jahres in einem Normenkontrollverfahren den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt für unwirksam erklärt und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Um das Thema endgültig zu befrieden, beabsichtigt die Stadt nun wohl, dieses Grundstück zu kaufen und bis auf Weiteres nicht zu bebauen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, entsprechende Kaufverhandlungen mit der Eigentümerin zu führen.
Es ist eine über sechseinhalb Jahre laufende Geschichte. Dabei stehen sich zwei völlig unterschiedliche Interessen gegenüber: Hier die aus Dormagen stammende und in Hamburg lebende Geschäftsfrau Petra Helf, die auf dem etwa 4600 Quadratmeter großen Areal sechs Atriumhäuser bauen will. Mit dabei war auch eine 2,30 Meter hohe Lärmschutzwand, die 50 Meter lang sein sollte. Auf der anderen Seite Gastwirt Heinrich Robens, der in der Folge einer solchen Bebauung aus Lärmschutzgründen um den Bestand seines Versammlungssaals und des Schießstandes fürchtet.
Im Dezember 2013 verabschiedete der Stadtrat den Bebauungsplan, gegen den Robens im Form eines Normenkontrollantrags beim OVG vorging und der zwei Jahre später wegen eines „beachtlichen Abwägungsmangel“ für unwirksam erklärt wurde. Dabei ging es um den Schallschutz, um Dezibel im Festsaalbetrieb, zum Beispiel bei Tanzveranstaltungen. Investorin Helf legte ein überarbeitetes Lärmgutachten vor, das Robens in einer Sitzung des Planungsausschusses als „Quatsch“ bezeichnete, die Stadt erarbeitete einen neuen Bebauungsplan, der im Februar 2017 beschlossen wurde.
Die Stadt will noch
keine Stellung nehmen
Auch dagegen ging Robens vor und stellte im Januar 2018 einen Antrag auf Normenkontrolle mit der Begründung, der Plan leide an Abwägungsmängel. Es seien Eigentumsinteressen, insbesondere an der Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs nicht ausreichend berücksichtigt. Robens argumentierte: Bei Verwirklichung einer Wohnbebauung nebenan müsse er betriebseinschränkende ordnungsbehördliche Maßnahmen befürchten, weil sich die Wohnanlieger gegen die lärmintensive Saalnutzung mit Kleinkaliberschießstand und gegen den Verkehr auf dem kleinen Parkplatz beschweren würden. Dem widersprach Antraggegnerin Helf, die unter anderem darauf verwies, dass Robens solche Maßnahmen nicht zu befürchten habe, weil er die Vorgaben der erteilten Gaststättenkonzession und den erlaubten Lärmrahmen einhalte. Letztlich folgte das OVG den Argumenten von Robens.
Das Grundstücksthema ist jedoch noch nicht vom Tisch. Denn Bürgermeister Erik Lierenfeld holte sich in der vergangenen Ratssitzung offenbar den Auftrag der Politik für Verhandlungen mit Petra Held, um das Grundstück zu erwerben. Helf bestätigte, dass das Konzept, das sie seit sieben Jahren verfolgt habe, nicht umsetzbar sei. Ein Grundstücksverkauf sei „eine Möglichkeit“, es gebe aber noch keine Entscheidung. „Ich spiele verschiedene Optionen durch.“ Ob darunter auch ein Verkauf an ihren Widersacher Robens sei, dazu sagt sie: „Warum sollte ich das tun?“ Unklar ist auch, ob sie auf jegliche Bebauung dort verzichten will, falls sie das Areal behält.
Die Stadt selbst hält sich bedeckt: „Die Gerichtsentscheidung haben wir zur Kenntnis genommen. Gleichwohl handelt es sich nach wie vor um ein schwebendes Verfahren, sodass wir dazu weiter nicht Stellung nehmen werden“, sagt Stadtsprecher Max Laufer.