Entscheidung zu Schulen vertagt

Im Schulausschuss stand der Entwurf des Schulentwicklungsplans auf der Tagesordnung. Die Politik will nun beraten.

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Kaarst. Er hätte jetzt verabschiedet werden können, der Schulentwicklungsplan für die nächsten fünf Jahre bis 2022. In ihm werden unter anderem die Zügigkeiten für jede einzelne Schule festgelegt — umstritten ist ja beispielsweise, ob die Gesamtschule vier- oder fünfzügig ausgerichtet werden soll. Aber der Schulentwicklungsplan hat noch jede Menge Unwägbarkeiten. Wer weiß zum Beispiel schon, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln werden? Wolfgang Reuter machte jetzt für die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf geltend: „Es gibt noch Fragen, die uns die Verwaltung bislang nicht beantwortet hat.“ Schuldezernent Sebastian Semmler hatte zuvor zu verstehen gegeben, dass eine Entscheidung durchaus vertragt werden könnte.

Der Ausschuss-Vorsitzende Marcel Finger (CDU) stellte rückblickend fest: „Wir haben lange um Positionen gerungen und viel diskutiert.“ Sebastian Semmler fasste zusammen: „Die Diskussionen in den letzten anderthalb Jahren sind oft einvernehmlich, mitunter aber auch kontrovers geführt worden.“ Und er machte auf eine Unwägbarkeit aufmerksam: „Wir wissen nicht, ob und wann Familienzusammenführungen bei Flüchtlingen stattfinden und können auch nicht sagen, um wie viele zu beschulende Kinder es dabei geht.“ Möglich sei, dass der Schulentwicklungsplan dann komplett überarbeitet werden müsste. Im Schulausschuss wurde nach dem Vertagungsantrag der SPD — solchen Anträgen wird in aller Regel entsprochen — nicht weiter über den Schulentwicklungsplan diskutiert.

In dem jetzt zur Diskussion stehenden Entwurf werden für die Grundschulen im einzelnen folgende Zügigkeiten festgelegt: Die Dreizügigkeit soll für die Katholische Grundschule Kaarst, die Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite und die Gemeinschaftsschule Budica in Büttgen gelten, wobei hier eine Eingangsklasse am Katholischen Teilstandort und zwei Eingangsklassen am Hauptstandort gebildet werden dürfen. Lediglich zwei Eingangsklassen sind für die Matthias-Claudius-Schule in Kaarst, die Astrid-Lindgren-Schule in Holzbüttgen und die Gemeinschaftsgrundschule Vorst vorgesehen.

Der Schulentwicklungsplan legt auch die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen fest. Die Städtische Realschule Kaarst soll zweizügig geführt werden, die beiden Gymnasien und die Gesamtschule vierzügig. Georg-Büchner-Gymnasium und Städtische Gesamtschule bekommen die Möglichkeit eingeräumt, die Schülerzahlen der Eingangsklassen im Rahmen der Inklusion zu beschränken.

Zu den weiteren Details, die festgeschrieben werden sollen, gehört, dass Anmeldungen an der Realschule für Kinder, die nicht in Kaarst leben, nur dann berücksichtigt werden, wenn die Aufnahmekapazität nicht überschritten wird. Im Augenblick ist das nicht zu befürchten, denn die Zweizügigkeit ist nur dadurch gesichert, dass rund ein Drittel der Realschüler aus Neuss kommen.

„Eine Einzügigkeit der Realschule wäre nur in Ausnahmefällen möglich und nur dann, wenn für die Zukunft eine positive Prognose abgegeben werden kann“, erklärte der Schuldezernent Sebastian Semmler. Zur Sicherung der Realschule könnte auch die Zahl der Einschulungen in der Gesamtschule begrenzt werden. Genau das ist aber ein kritischer Punkt — weitere kontroverse Diskussionen sind somit fast schon vorprogrammiert.