Fitnessstudio-Insolvenz: Klage gegen Betreiber
Der Steuerberater soll unter anderem die Insolvenz der Firma verschleppt haben.
Norf. Zwei Jahre nach der Insolvenz eines Fitness- und Rehastudios in Derikum ist das Amtsgericht nun mit den „Aufräumarbeiten“ befasst: Es geht um Veruntreuung von Gesellschaftskapital, das widerrechtliche Einbehalten von Sozialabgaben und Insolvenzverschleppung.
Der 54-jährige Angeklagte erschien ohne Anwalt, dafür mit einer Gegenrechnung. Den nicht gezahlten Krankenkassenbeiträgen (5400 Euro) und „Barentnahmen“ vom Geschäftskonto (3455 Euro) stellte er seine Einlagen gegenüber: 25 000 Euro Stammkapital, 10 000 Euro Spende, 20 000 Gesellschafterdarlehen.
Seine Rolle konnte gestern nicht genau geklärt werden. Bis August 2015 war der Steuerberater Geschäftsführer, danach Gesellschafter, der aber weiter die Bücher machte. Die beiden Geschäftsführer, die bis zur Insolvenz 2016 geführt sind, hält die Staatsanwaltschaft für Strohmänner — einer davon ist in der Kanzlei des Angeklagten angestellt. Dieser beharrt darauf, dass die Geschäftsführung Handlungsvollmacht hatte. Zumindest bis er einen der beiden nach zwei Monaten feuerte.
An Plänen, die Firma zu erweitern, mangelte es offenbar nicht. Die Idee, einen zweiten Standort zu schaffen, wurde von der Hausbank aber nicht mehr finanziert. Ende 2015 sanken die Einnahmen, Anfang 2016 war die GmbH zahlungsunfähig. Den Insolvenzantrag stellten schließlich die Krankenkassen, weil der Arbeitgeberanteil für die Mitarbeiter ausgeblieben war. Er wäre selbst diesen Schritt gegangen, behauptet der Angeklagte gestern. Doch vorher wollte er noch versuchen, durch Verkauf des Unternehmens Schlimmeres abzuwenden. „Die Sache ist völlig aus dem Ruder gelaufen“, sagte der Steuerberater. -nau