Förderung für Nachwuchssportler wird erhöht
Dormagen. Der Sportausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Aktualisierung der Sportförderrichtlinien beschlossen. Die bisherige Version stammte aus dem Jahr 2009 und war in verschiedenen Punkten veraltet beziehungsweise durch Beschlüsse des Sportausschusses und des Stadtrates überholt.
Eine wesentliche Änderung bezieht sich auf die Förderung von Jugendlichen. Für die Jugendlichen werden aus dem Ansatz „Sportförderung“ pro Kopf zehn Euro bezahlt. Der Betrag wurde damit verdoppelt, denn in der letzten Fassung der Förderrichtlinien hatte er nur bei fünf Euro gelegen. Maßgeblich ist dabei die jeweilige Jahresstatistik des Landessportbundes (LSB).
Neu in den Sportförderrichtlinien der Stadt Dormagen ist die Förderung von Senioren. Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, dass damit sporttreibende Menschen von 60 Jahren an aufwärts gemeint sind. Sie sollen aus dem Ansatz Sportförderung ebenfalls mit einem Pro-Kopf-Beitrag gefördert werden. Auch dabei soll die jeweilige Jahresstatistik des LSB ausschlaggebend sein — „und die vom Rat zur Verfügung gestellten Beträge“, wie der Sportausschuss auf Vorschlag von Andreas Buchartz (CDU) ergänzend und wohl auch mit Blick auf die nicht einfache Finanzlage der Stadt festlegte. Nicht mehr Bestandteil der Sportförderrichtlinien ist ein Passus, nachdem die Stadt den Vereinen einen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung von Sportgeräten gewähren kann. Einen Zuschuss kann es für die nachgewiesenen Unterhaltungskosten von Sportstätten geben. Auch Sonderzuschüsse sind möglich, wenn Dormagener Sportler an Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- oder Europameisterschaften teilnehmen.