Friedhofsgebühr soll künstlich niedrig gerechnet worden sein

Neuss. Der Vorschlag zur Anhebung der Friedhofsgebühren, der heute den Umweltausschuss beschäftigen wird, fällt mit durchschnittlich neun Prozent nach Darstellung der Verwaltung moderat aus. Doch dahinter steckt ein Trick, erklärt der Steinmetz Harald Kuhn.

Foto: dpa

Denn mit der neuen Friedhofssatzung vom vergangenen November seien Kosten zur Grünabfallentsorgung und Wasserentnahme auf Friedhofsgärtner, Bestatter und Steinmetze abgewälzt worden, für die die Hinterbliebenen nicht nur seiner Ansicht nach schon mit Erwerb des Grabes bezahlt haben — und die ihnen über die Rechnung der beauftragten Firmen ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden könnten.

Matthias Welpmann, Umweltdezernent

Einige Friedhofsgärtner haben ihren Kunden die Situation schon schriftlich erläutert und als Reaktion einen bösen Brief aus dem städtischen Rechtsamt bekommen, wie Martin Walser weiß. „Wir raten, darauf nicht zu reagieren“, sagt der Experte vom Landesverband Gartenbau NRW, der von einer „angespannten Situation zwischen Gewerbetreibenden und Verwaltung“ spricht. Sein Verband sucht nun das Gespräch mit den Fraktionen, um die Satzung möglicherweise noch im Sinne der Kunden zu ändern. Konkret geht es um die Frage, wie viel Wasser Friedhofsgärtner zapfen dürfen und wohin sie ihren Grünabfall entsorgen. Sie sehen sich als Erfüllungsgehilfe ihres Kunden, der ja mit der Friedhofsgebühr das Recht zur Grünentsorgung und Wasserentnahme bezahlt hat. Dem allerdings steht ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes entgegen, das nun auch in die Neusser Friedhofssatzung Eingang gefunden hat. Nun müssen diese Betriebe ihren Abfall mitnehmen und auf eigene Kosten entsorgen, weil die Grünkippe auf dem Friedhof für sie tabu ist.

Das sei sie schon früher gewesen, sagt Umweltdezernent Matthias Welpmann, der Firmen-Grünabfall zurückweisen muss: „Uns laufen die Kosten für Entsorgung und Kompostierung davon.“ Für das Wasserproblem finde sich eine Lösung.