Gericht verurteilt junge Flüchtlinge

Zwei junge Männer haben einen indischen Mitbewohner stundenlang gequält. Jetzt müssen sie ins Gefängnis.

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Neuss. Ein brutaler Fall von Gewalt im Flüchtlingsheim hat jetzt das Neusser Amtsgericht beschäftigt. Das Gericht verurteilte zwei 17 und 19 Jahre alte Jugendliche am Donnerstag zu bis zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Heiner Cöllen sah es als erwiesen an, dass die beiden in dem Asylbewerberheim am Berghäuschensweg einen Mitbewohner über Stunden gequält und misshandelt hatten.

In dem Heim mit maximal 40 Plätzen sind aktuell 24 belegt. Ausschließlich mit alleinstehenden und meist jungen Männern, erklärt Stefan Hahn, Sozialdezernent der Stadt. Auf einen Sicherheitsdienst in der Einrichtung wurde verzichtet, denn das Haus soll, so Hahn, „nicht wie ein Gefängnis wirken“. Wenn sich Streitereien andeuteten, reagiert die Stadt, aber dieser Konflikt sei wie aus heiterem Himmel losgebrochen.

Völlig ohne Grund, so hieß es vor Gericht, hatte das Duo im September offenbar nach einem Discothekenbesuch den aus Indien stammenden Mitbewohner attackiert. „Ich leide noch heute unter schlimmen Angstzuständen, kann nicht schlafen und auch kaum was essen“, klagte der junge Mann, der nach dem Zwischenfall in eine andere Wohnung verlegt werden konnte, am Donnerstag vor Gericht. „Ich habe seit dem Vorfall sieben Kilo abgenommen.“ Mitten in der Nacht seien die beiden aus Syrien und dem Irak stammenden Mitbewohner in seinem Zimmer aufgetaucht, hätten ihn aus dem Schlaf geprügelt und ihn anschließend über Stunden erniedrigt, geschlagen, getreten und misshandelt. „Ich musste über den Boden kriechen, durfte die Hände nicht vors Gesicht halten, damit sie mich besser schlagen konnten“, schilderte das Opfer seine Not. Anschließend habe man ihn mit Bier übergossen und bespuckt, sein Smartphone und Geld musste er den beiden Peinigern aushändigen. Nach Stunden konnte der Inder durch das Fenster flüchten.

Während die Staatsanwaltschaft dem Opfer eine hohe Glaubwürdigkeit bescheinigte, hielt Verteidiger Horst Ruthmann die Schilderungen zumindest zum Teil für überzogen. „Wir haben Bilder der angeblichen Verletzungen gesehen. Diese passen nicht zu den dramatischen Erzählungen“, so der Anwalt, Richter Heiner Cöllen und seine Schöffen dagegen glaubten dem Opfer. Das Gericht verurteilte den älteren der beiden Angeklagten, der bereits vorbestraft ist, zu dreieinhalb Jahren Haft, seinen jüngeren Komplizen zu zweieinhalb Jahren.

„Einen derart brutalen Fall habe ich bislang selten erlebt“, sagt Cöllen. „Die Angeklagten leben hier in Deutschland völlig ohne Regeln, sie nehmen keinerlei Hilfsangebote an.“ Integration sei eine beiderseitige Angelegenheit. „Die Tat war an Menschenverachtung kaum zu überbieten,“ sagt Cöllen. Sozialdezernent Hahn betont, dass es sich „Gott sei Dank nur um einzelne Vorfälle handelt“. Reibereien kämen vor und seien nicht auszuschließen. Wo sich Konflikte anbahnten, würden die Parteien getrennt.