Grevenbroich / Wahl: Zimmermann legt Beschwerde ein
Der Kandidat will den Beschluss zur Wahl abändern lassen.
Grevenbroich. Der Wahlausschuss der Stadt Grevenbroich hat am Mittwochabend beschlossen, dass die eingereichten Vorschläge zur Bürgermeisterwahl am 13. September angenommen werden. Gegen diesen Beschluss hat der Rechtsanwalt und Einzelbewerber Michael Zimmermann am Donnerstagmorgen Beschwerde eingelegt. Er beantragt, den Beschluss aufzuheben und ihn abzuändern.
„Der Beschluss entspricht nicht dem Kommunalwahlgesetz samt Verordnung beziehungsweise den darin enthaltenen Anforderungen“, so Zimmermann in seinem Schreiben an den Wahlausschuss des Rhein-Kreises Neuss. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht macht das an mehreren Punkten fest.
Unter anderem kritisiert er, dass der gemeinsame Wahlvorschlag von SPD, Grünen, Linken und Freien Bürgern für den Bürgermeisterkandidaten Klaus Krützen (SPD) rechtswidrig aufgenommen worden sei. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag setze nach dem Kommunalwahlgesetz voraus, dass in geheimer Abstimmung eine Wahl stattfindet, erläuterte Zimmermann: „Es reicht keine Sympathiekundgabe anlässlich gemeinsamer Treffen, wie das bei der SPD geschehen ist.“
Der Erste Beigeordnete Michael Heesch, der den Ausschuss leitete, wollte sich zu diesem Vorwurf am Donnerstag nicht äußern. Ebenso der Rhein-Kreis: Sprecher Harald Vieten verwies auf den Kreiswahlausschuss am Montag um 17 Uhr, der sich mit der Beschwerde beschäftigen wird. Klaus Krützen sieht dem gelassen entgegen: „Alles ist korrekt gelaufen. Die Parteien haben mich in ihren Mitgliederversammlungen in geheimer Abstimmung gewählt.“
Zudem hält Zimmermann seinen Wahlvorschlag für rechtlich fehlerhaft, da er keine Berufsbezeichnung enthalte.
Zimmermann pocht darauf, dass er ein Anrecht darauf habe, mit dem Titel „Dr. jur.“ und dem Zusatz „LL.M oec“ (für vertiefte Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts) auf dem Wahlzettel zu erscheinen. wilp