„Ja“ zur CO-Pipeline von Covestro

Die Bezirksregierung stimmte der Inbetriebnahme zu.

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Dormagen. Für das Polymer-Unternehmen Covestro ist es eine gute Nachricht, für die Kritiker des Projektes nicht: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Planänderungen im Zusammenhang mit der Kohlenmonoxid-(CO-)Leitung genehmigt, die künftig die Chemparks Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbinden soll. „Mit der Zustimmung der Bezirksregierung haben wir eine weitere wichtige Hürde im Hinblick auf die Inbetriebnahme der CO-Leitung genommen“, urteilte Daniel Koch, der neue Standortleiter von Covestro in Nordrhein-Westfalen. Die Gegner der Röhre, die zum Teil Grund und Boden für die Pipeline abgeben sollen, dürften das mit Besorgnis sehen. Weil Kohlenmonoxid giftig ist, hatten sich Bürgerinitiativen gebildet, die das Projekt verhindern möchten; das gesamte Verfahren läuft schon seit rund zehn Jahren.

Daniel Koch, Standortleiter von Covestro

Und wird wohl auch noch eine Weile weiter laufen — zumal auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster noch eine Entscheidung fällen muss. Im dort anhängigen Verfahren geht es um den Planfeststellungsbeschluss. Das Gericht wollte aber den Erlass des Planänderungsbescheides durch die Bezirksregierung abwarten, um dessen Inhalte bei der Urteilsfindung berücksichtigen zu können. Nach dem nun erfolgten positiven Bescheid könnte das Verfahren am OVG Tempo aufnehmen.

Doch Verzögerungen wurden und werden von Covestro ohnehin in Kauf genommen. NRW-Standortleiter Koch hatte erst vor wenigen Wochen, also kurz nach seiner Übernahme des Amts von Vorgänger Klaus Jaeger, die wirtschaftliche Bedeutung der Leitung für das Unternehmen betont. „Wir haben keinen Anlass, aus dem Projekt rauszugehen“, sagte der 49-Jährige, „wir brauchen die Pipeline für Kohlenmonoxid, sonst entsteht uns ein Wettbewerbsnachteil.“

In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung hob Koch auch die Sichtweise Covestros im Zusammenhang mit dem Sicherheitsaspekt und dem Streit über die Risiken der Leitung noch einmal hervor. „Pipelines sind das beste Transportmittel für viele flüssige und gasförmige Stoffe — sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umwelt-Aspekten. Zudem geht das Sicherheitskonzept unserer modernen Verbindungsleitung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus“, ließ er sich zitieren.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, an das das Verfahren seitens des Bundesverfassungsgerichtes aus Gründen der Zuständigkeit zurückverwiesen worden war, geht es darum, ob das Rohrleitungsgesetz, das dem Projekt zugrunde liegt, verfassungsgemäß ist und dem Allgemeinwohl dient. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies wohl gewährleistet. Darüber hinaus hätten die Karlsruher Richter festgestellt, „dass die Enteignungszwecke im Gesetz selbst hinreichend abgesichert seien“, erinnerte Covestro.