Kaarst: Der Tierschutz hat Vorrang
Biologe Oliver Tillmanns entdeckt in Kaarst zahlreiche geschützte Arten.
Kaarst. Bauherren, die auf einer seit Jahren brachliegenden Fläche ein Haus bauen oder einen Garten anlegen wollen, müssen sich vor dem ersten Spatenstich einen Überblick über die auf dem Gelände lebenden Tiere verschaffen und notfalls Ersatzquartiere anlegen.
Darauf wies Biologe Oliver Tillmanns am Mittwochabend im Kaarster Planungsausschuss hin. "Dass alte Bäume geschützt werden müssen, ist bekannt. Aber an die Tiere, die auf den Flächen heimisch geworden sind, denkt kaum einer."
Das im März 2010 in Kraft getretene Artenschutzgesetz verpflichtet auch die öffentlichen Bauämter zur Prüfung des Tier- und Pflanzenbestands auf brachliegenden Grundstücken. Der Bereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung hatte Tillmanns bereits 2009 damit beauftragt, den faunistischen Bestand so genannter planungsrelevanter Arten in Kaarst zu erfassen.
Das Ergebnis: Zahlreiche geschützte Arten leben auf den Kaarster Freiflächen. Tillmanns hat Haselmaus, Zauneidechse, verschiedene Schmetterlings- und Fledermausarten, Feldhamster, Rebhuhn und Kibitz aufgespürt.
Unter die Lupe nahm er auch das künftige Baugebiet am Holzbüttgener Commerhof. Das Fazit: Am Commerhof selbst hat er keine artenschutzrechtlich relevanten Strukturen festgestellt. Allerdings bietet ein aufgeschobener Wall im Osten der Weiden Heckenvögeln Schutz. "Ein Ersatz kann in Form von künstlichen Brutplätzen geschaffen werden", riet Tillmanns.