Kaarst: Was ist das Rathaus wert?

Die Verwaltung hat gestern Abend dem Stadtrat den Entwurf der Eröffnungsbilanz vorgelegt.

<strong>Kaarst. Drei Jahre hat die städtische Inventur gedauert: Laternen und Stühle wurden gezählt, die Länge von Straßen und Grundstücksgrößen gemessen und schließlich auch ihr Wert ermittelt. Für die städtischen Gebäude wurden zudem rund 30-seitige Gutachten erstellt. Alle städtischen Fachbereiche waren an der Vermögensaufstellung der Stadt beteiligt, zusammengefasst wurden die Daten im städtischen Bereich Finanzen. "So wissen wir jetzt, dass das Kaarster Rathaus mit Grundstück und Bürgerhaus rund 17 Millionen Euro wert ist", sagt Projektkoordinator Stefan Meuser. Weiteres Beispiel: "Die Stadt verfügt über ein Straßennetz in der Läge von 285 Kilometern, die von 6000 Laternen beleuchtet werden."

Die Eröffnungsbilanz weist 357 Millionen Euro
Vermögen aus

Die Inventur hatte das NRW-Innenministerium gefordert: Denn bis zum Jahr 2011 sollen alle Kommunen in NRW das so genannte Neue kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt haben. Bereits zum Jahresanfang hatte die Stadt ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung umgestellt. Mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007, die die Verwaltung gestern Abend den Ratsmitgliedern vorstellte, hat sie nun einen weiteren vom Gesetz her vorgeschriebenen Schritt zur Umsetzung des NKF vollzogen.

In der Bilanz wird, wie bei Wirtschaftsunternehmen auch, die Vermögens- und Schuldensituation gegenübergestellt. Sie bildet die Basis für die künftigen Haushaltsjahre. Zum 1. Januar hatte die Stadt demnach ein Vermögen von rund 357 Millionen Euro. Das Eigenkapital, das sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden berechnet, beläuft sich auf rund 172 Millionen Euro.

Mit dem Entwurf der Eröffnungsbilanz werden sich nun Wirtschaftsprüfer, das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss befassen. Anschließend wird das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Bestätigung und Feststellung der Eröffnungsbilanz eingeleitet. Zum Ende des Jahres soll dann die Eröffnungsbilanz dem Rat erneut vorgelegt und beschlossen werden.