Lokführer soll nach Unglück zahlen
Der Lokführer eines Braunkohle-Zuges soll Haltesignale missachtet haben.
Grevenbroich. Ein ungewöhnliches Strafverfahren sorgt derzeit bei RWE in Grevenbroich für Aufsehen: Nach einem Zugunglück im Februar in Frimmersdorf hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach eine Geldstrafe gegen den Lokführer eines Braunkohle-Zuges beantragt. Der Mann soll zahlen, weil er Haltesignale missachtet und überfahren haben soll.
„Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach war der Mann als Lokführer von RWE Power am Tattag mit seinem Kohlezug auf Höhe Frimmersdorf unterwegs“, so Gerichtssprecher Martin Alberring, „hier kam es kurze Zeit später zur Kollision mit einem anderen Zug.“ Die Ermittler gehen aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass der Lokführer gleich zwei Haltesignale missachtet hat — so wie rote Ampeln beim Autofahren. „Hätte er die Haltesignale beachtet, wäre das Unglück laut Staatsanwaltschaft vermieden worden“, so Alberring.
So allerdings kam es zum folgenschweren Zusammenstoß der beiden Züge. Die Lokomotive und mehrere Waggons wurden zum Teil schwer beschädigt, es gab aufwendige Bergungsarbeiten. Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf zwei bis zweieinhalb Millionen Euro — Geld, das sich RWE Power im Falle einer Verurteilung des Lokführers zurückholen könnte. Das allerdings ist derzeit nicht geplant. „Wir haben von den Ermittlungen bis dato keine Kenntnis gehabt“, so RWE Power-Sprecher Jan Peter Cirkel, „gegen eigene Mitarbeiter werden wir allerdings keine Schadensersatzforderungen stellen.“ Unklar ist, ob statt des Unternehmens eine eventuell beteiligte Versicherung gegen den 53 Jahre alten Lokführer noch tätig wird.
Der Vorwurf gegen den Beschuldigten lautet auf „Gefährdung des Bahnverkehrs“. Theoretisch möglich sind hier bei grob fahrlässigen Handelns bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren durch einen Strafbefehl beenden, sie hat eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro für den Lokführer beantragt. Der Strafbefehl wird dem Lokführer laut Gericht nun zugestellt. „Er hat dann noch die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen“, so Gerichtssprecher Martin Alberring. In diesem Fall käme es am Amtsgericht Grevenbroich zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Gegen den erlassenen Strafbefehl kann der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sollte er den Strafbefehl akzeptieren, wäre der Fall mit Zahlung der Geldstrafe strafrechtlich beendet.