Mord oder Totschlag? - Urteil nach Attacke im Jobcenter Neuss erwartet
Düsseldorf (dpa). Ein halbes Jahr nach der Bluttat im Jobcenter in Neuss soll an diesem Freitag das Urteil gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hat für den wegen Mordes angeklagten 52-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe beantragt, ebenso die Vertreter der Nebenkläger.
Die Verteidiger des Mannes werteten die Tötung der Mitarbeiterin dagegen nicht als Mord; sie beantragten in ihren Plädoyers am Donnerstag höchstens 15 Jahre Haft.
Der Angeklagte hat gestanden, seine Sachbearbeiterin im Arbeitsamt erstochen zu haben, weil er vermutete, die Behörde missbrauche seine persönlichen Daten. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte die Familie des Opfers um Verzeihung. Die Eltern der Frau, der Ehemann und der elf Jahre alte Sohn sind Nebenkläger in dem Verfahren.
Die Bluttat im September 2012 in Neuss, der Nachbarstadt von Düsseldorf, hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die 32 Jahre alte Sachbearbeiterin war am Vormittag an ihrem Arbeitsplatz erstochen worden. Laut Anklage hatte der 52-Jährige, der kaum Deutsch spricht, zwei lange Küchenmesser dabei. Er sorgte sich um die Weitergabe seiner Daten und landete zufällig bei der Arbeitsvermittlerin. Er soll auf das sitzende Opfer, das keinen Angriff erwartete, eingestochen haben.