Mordanklage: 77-Jähriger soll Geliebte getötet haben
Laut Anklage hat der Mann die 86-Jährige erstickt.
Neuss/Düsseldorf. Der Fall eines Reuschenbergers hatte im Oktober hohe Wellen geschlagen. Der Rentner soll seine Schwägerin in deren Reihenhaus getötet haben. Bei der Polizei verstrickte er sich erst in Widersprüche, dann gab er die Tat zu. Jetzt ist gegen ihn Mordanklage erhoben worden. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.
Der 77-Jährige hatte bei der Polizei über ein Verhältnis mit der Schwester seiner Frau seit dem Jahr 2010 berichtet. Auch danach soll er die 86-jährige Witwe im Haushalt unterstützt haben. Regelmäßig habe sie ihm dann gedroht, ihrer Schwester alles zu erzählen. Auch bei einem letzten Romméabend der Drei soll sie ihn unter Druck gesetzt haben.
In der Nacht zum 16. Oktober fasste er den Entschluss, die 86-Jährige zu töten. Mit Wechselkleidung und Handschuhen ging er offenbar gegen 6 Uhr in ihr Haus. Die Frau war wach, lag aber noch im Bett. Mit einem Stein in einer Plastiktüte will der Mann versucht haben, die Frau zu erschlagen. Die konnte ihm jedoch den Stein entreißen.
Daraufhin soll sie um ihr Leben gefleht, ihm ihr Vermögen angeboten und um Hilfe gerufen haben. Das versetzte den Mann wohl so in Panik, dass er zu einem Kissen griff, um sie zu ersticken. Aber auch damit war der Todeskampf der 86-Jährigen laut Angeklagtem noch nicht beendet. Denn als er das Kissen von ihrem Gesicht zog, lebte sie noch. Erst beim zweiten Versuch sei sie erstickt.
Der Rentner wechselte die Kleidung und ging. Den Stein versenkte er angeblich in der Erft , Taucher konnten ihn jedoch nicht finden. Gegen 8.30 Uhr berichtete der Angeklagte seiner Frau zu Hause, er habe die Schwägerin tot in ihrem Bett gefunden. Danach alarmierte er die Polizei.