Polizei Schusswaffengebrauch in Neuss? - Streit löst Großeinsatz der Polizei aus
Neuss · Bei einem Streit zwischen mehreren Personen haben Anwohner gestern Abend in Neuss Schüsse gehört. Spezialkräfte der Polizei nahmen einen Mann fest.
Besorgte Anwohner der Lechenicher Straße haben am 15. Juli einen Mann beobachtet, der auf der Straße bei einem Streit zwischen mehreren Personen mit einer Waffe geschossen haben soll. Das löste einen Großeinsatz der Polizei in Neuss aus.
Nach dem die Polizei gegen 19:25 Uhr eintraf, konnten Spezialkräfte den Verdächtigen gegen 21:20 Uhr in einer Wohnung an der Lechenicher Straße festnehmen. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe (PTB) und stellten diese sicher.
Der offenbar unter Alkohol stehende 42 -jährige Wohnsitzlose wurde in ein Polizeigewahrsam verbracht. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an, die Hintergründe der Tat sind bislang unklar.
"Anscheinswaffen" / PTB-Waffen:
Die Polizei muss bei Einsätzen, bei denen Zeugen von einer Pistole oder Schusswaffe berichten, zunächst davon ausgehen, dass es sich um scharfe und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen öffentlichen Umgang mit Anscheins- beziehungsweise Schreckschusswaffen schnell tödlicher Ernst werden. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen. Schreckschusswaffen erkennt man in der Regel am angebrachten Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Diese Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden, weil sonst meist ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.