Keine Ausnahme für Bauern aus Neuss Kardinal-Frings-Brücke bleibt für schwere Maschinen gesperrt

Neuss · Landwirte und lokale Politiker fordern seit Monaten eine Ausnahmegenehmigung für die Kardinal-Frings-Brücke, um während der Erntezeit den Rhein überqueren zu können. Warum Straßen.NRW diesen Vorschlag ablehnt.

Aufgrund des Zustandes der Josef-Kardinal-Frings-Brücke wurde das Bauwerk noch 2023 verkehrlich entlastet.

Aufgrund des Zustandes der Josef-Kardinal-Frings-Brücke wurde das Bauwerk noch 2023 verkehrlich entlastet.

Foto: Christoph Schroeter

Mehr als sieben Monate ist es her, dass sich die Landwirte aus dem Rhein-Kreis mit ihren dringlichen Sorgen bezüglich der Sperrung der Kardinal-Frings-Brücke für schwere Maschinen an die Politik wandten. Denn gerade in der Erntezeit sei es der einzige Weg über den Rhein zu großen Annahmestellen wie Deuka in Düsseldorf. Deshalb stellten nicht nur die Fraktionen CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum einen Antrag, auch die Stadt Düsseldorf und die Kreisbauernschaft Neuss-Mönchengladbach haben einen ähnlichen Vorschlag geäußert. Sie bitten um eine Ausnahmegenehmigung nach dem Vorbild der Uerdinger Brücke in Krefeld. Dort dürfe der landwirtschaftliche Verkehr in bestimmten Abständen und unter Einhaltung einer reduzierten Geschwindigkeit die Brücke passieren, berichtete Kreistagsabgeordneter Thomas Klann (CDU) unserer Redaktion. Nun äußert sich Straßen.NRW zu diesem Vorschlag.

Der Landesbetrieb stellt zunächst mal klar: In Krefeld wurde keine Ausnahme von der 30-Tonnen-Regel gemacht. Dort sei es lediglich möglich, landwirtschaftliche Zugmaschinen per Antrag bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden von der Ablastung auf 7,5 Tonnen zu befreien, um das Brückenbauwerk mit bis zu 30 Tonnen zu befahren. Die Situation an der Josef-Kardinal-Frings Brücke zwischen Neuss und Düsseldorf müsse aber völlig unabhängig von der Betrachtung in Krefeld untersucht werden, heißt es in einer Antwort von Straßen.NRW, die unserer Redaktion vorliegt. Es handele sich nämlich um unterschiedliche Bauwerke, in unterschiedlicher Lage mit gänzlich verschiedenen verkehrlichen Randbedingungen.

Straßen.NRW verweist jedoch auf eine Alternative: eine naheliegende nördliche Umleitung, die durch das Gebiet der Städte Neuss und Düsseldorf über die Rheinkniebrücke führe und für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sei. Deshalb sieht der Landesbetrieb keine Notwendigkeit für eine Ausnahmeregelung, wie es in der Antwort heißt. Und auch nach der Instandsetzung stellt Straßen.NRW keine Rücknahme der Ablastung in Aussicht.

„Das ist wirklich enttäuschend“, reagiert Klann auf das Schreiben, das ihn mitten in der Erntesaison erreicht. Dem Abgeordneten zufolge werden Lösungen aufgezeigt, die keine Lösungen sind. Stattdessen hätte er sich gewünscht, dass andere Optionen aufgezeigt oder weitere Überlegungen angestellt werden. Wie seine Fraktion darauf reagieren werde, stehe noch nicht fest. Eins ist für das CDU-Mitglied aber klar: „Optimal ist die Situation auf keinen
Fall.“