Parkausweise gelten nur noch zwei Jahre

Das Parken in der Zonser Altstadt wird neu geregelt. Bürger diskutierten mit der Stadt.

Foto: Lothar Berns

Dormagen. Nach mehr als zwei Stunden engagierter, aber lösungsorientierter Diskussion mit Bewohnern aus der Zonser Altstadt stand bei der Bürgerversammlung ein Kompromiss, der das Parken neu regelt und den bis auf eine Ausnahme alle der mehr als 80 Bürger im Feuerwehrgerätehaus billigten: Die Zonser Altstadt bleibt grundsätzlich — mit den bekannten Einschränkungen — befahrbar, allerdings sollen die meisten Parkplätze den Anwohnern vorbehalten bleiben.

Die Anwohner können mit einer Bewohnerplakette wie bisher gegen eine Gebühr dort parken. Die Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen wird diese Plakette ab 1. Juli jedoch nicht mehr unbefristet, sondern nur noch für zwei Jahre ausstellen. Dann können weggezogene Zonser dort nicht mehr parken. Auf 260 Haushalte (etwa 400 Autos) kommen rund 180 bis 200 öffentliche Stellplätze, darunter 65 in der Tiefgarage.

Wichtig war vielen Anwohnern bei der Versammlung, dass gehbehinderte Kunden des Handels sowie Besucher mit Gepäck weiter kurz halten dürfen. Sie müssen dann aber die Parkplätze außerhalb der Zonser Stadtmauern anfahren. Mit einem gebührenpflichtigen Besucherausweis können Gäste der Anwohner auf dem Rheintorparkplatz und dem Mühlenparkplatz parken.

Überlegt wird ein weiteres Zugeständnis: Damit Kunden von Gastronomie, Handwerk und Handel in der Altstadt parken können, soll nach der Fertigstellung des neuen Kreisarchivs ein Kontingent von 15 Kurzzeitparkplätzen entstehen. „Da könnten die Besucher von 8 bis 18 Uhr werktags für eine Stunde mit einer Parkscheibe stehen — abends dann die Bewohner“, erklärte der Erste Beigeordnete Robert Krumbein.

Zugleich kündigte die Verwaltungsspitze die von vielen Anwohnern geforderte bessere Beschilderung des Durchfahrtsverbots ab dem Ex-Bürgerhaus an — und die ebenfalls gewünschte stärkere Kontrolle der Falschparker.