Ratsmitglieder sollen Bezüge im Internet offenlegen
Bürgermeister Breuer und die SPD wollen neue Ehrenordnung einführen. Nach dieser müssen die Ratsmitglieder auch Geschenke und Freikarten ablehnen.
Neuss. Die 67 Stadtverordneten sollen künftig ihr Ratsmandat handhaben, als wären sie Beamte der Stadt. Das heißt nicht nur, dass alle Mandatsträger, also auch die sachkundigen Bürger, Nebentätigkeiten offenlegen müssen. Auch die Annahme von Geschenken wird verboten, die Annahme von Einladungen wird zur Ausnahme. Auf Vergünstigungen wie Freikarten zu Kultur- oder Sportveranstaltungen dürfen Kommunalpolitiker ebenso nicht mehr hoffen. „Es darf künftig nicht der Hauch eines Anscheins entstehen, dass Politik käuflich ist“, erklärt Bürgermeister Reiner Breuer.
Die klaren Regularien, die den Politikern ihre Möglichkeiten, aber auch Grenzen ihres Tuns aufzeigen, hat der Korruptionsbeauftragte der Stadt in dem Entwurf einer Ehrenordnung zusammengefasst. Das Regelwerk soll einen im Jahr 2006 verabschiedeten Kodex ersetzen und wurde klar erkennbar unter dem Eindruck der jüngsten Korruptionsfälle in der Bauverwaltung und den Verdachtsfällen bei den Stadtwerken abgefasst.
Noch ist die Ehrenordnung ein Entwurf, den ein von der SPD initiierter Ratsbeschluss auf den Weg bringen sollte. Dieser Beschluss ist inzwischen „gut abgehangen“, so dass Breuer die Angelegenheit forcierte. Er hatte mit seinem Amtsantritt Ende Oktober mehr Transparenz auf seine Fahnen geschrieben — und das erschöpft sich nicht in dem gläsernen Schreibtisch, den er sich für sein Büro aus dem Fundus holen ließ.
Breuer selbst hat auf der Internetseite der Stadt die meisten seiner Dienstbezüge offengelegt. „Im Februar werde ich dem Rat darlegen, wie ich meinen Abführungsverpflichtungen nachkommen werde“, ergänzt er mit Hinweis auf die Nebeneinnahmen, die ihm etwa aus Aufsichtsratsmandaten zufließen.
So wie der Bürgermeister sollen auch alle anderen Mandatsträger öffentlich machen müssen, womit sie ihr Geld verdienen, in welchen Kontrollgremien sie sitzen oder welche Beraterverträge sie sich bezahlen lassen. Das mussten sie in der Vergangenheit auch schon, doch wurden diese Daten im Büro der Stadtvertretung nur dem gezeigt, der ausdrücklich danach fragte. Künftig sollen die Angaben auf der städtischen Internetseite zu finden sein.
Dem Rechnungsprüfungsamt anzuzeigen sind auch Angaben über Grundvermögen in der Stadt, Beteiligungen an Unternehmen oder Vermögensvorteile, die aus dem Mandat erwachsen. Diese Daten aber bleiben vertraulich.
Die Null-Akzeptanz, die für die Rathausbediensteten beim Thema Geschenke schon besteht, wird auf die Mandatsträger ausgeweitet. Aufmerksamkeiten wie Schreibblocks oder Kalender in einfacher Ausführung gehören zu den wenigen Ausnahmen. Neu geregelt wird, wie mit Einladungen zu verfahren ist. „Bei jeder Einladung ist zu prüfen, ob sich aus der Annahme Abhängigkeiten ergeben würden“, heißt es.