Integration im Rhein-Kreis Neuss Abwarten bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge
Rhein-Kreis · Mit der Bezahlkarte soll unter anderem der Verwaltungsaufwand für Kreise und Städte minimiert werden.
(jasi/dpa) Zwei Thüringer Landkreise sind bereits vorgeprescht und haben die sogenannte Bezahlkarte für Flüchtlinge in Eigenregie testweise umgesetzt. Mit jener Karte, mit der die Auszahlung von Bargeld abgelöst werden soll, können Menschen im Einzelhandel bezahlen oder etwas im Internet bestellen. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass Geflüchtete Geld in ihre Heimatländer schicken. Ziel ist es auch, den Verwaltungsaufwand für die Landkreise und Städte zu minimieren.
Beim Rhein-Kreis Neuss wird es ein „Vorpreschen“ wie in Thüringen nicht geben, wie Kreissprecher Benjamin Josephs auf Nachfrage betont. Bereits mit Kreistagsbeschluss vom 13. Dezember vergangenen Jahres war die Kreisverwaltung gebeten worden, die Einführung einer kreisweit verwendbaren Bezahlkarte für Asylbewerber und Personen mit Duldungsstatus umzusetzen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Dem Beschluss ging ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum voraus.
Auf Bundesebene hat sich seitdem einiges getan, so wurden unter anderem Mindeststandards festgelegt. Die Länder konnten bis zum 15. Januar entscheiden, ob sie einem länderübergreifenden Vergabeverfahren beitreten wollen oder ein Vergabeverfahren in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards starten. Ergebnis: Fast alle Länder wollen laut einem Bericht des „Spiegel“ bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zusammenarbeiten. Folgende Kriterien sind dabei entscheidend: Die Bezahlkarte soll danach eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion sein. Überweisungen im Inland oder ins Ausland sind nicht möglich. Die Karte soll technisch anschlussfähig zur Nutzung durch die kommunalen Leistungsbehörden sein, welche diese per Echtzeitüberweisung aufladen können sollen. Für eine Übertragung auf eine neue Karte im Falle des Kartenverlustes soll den Leistungsbehörden eine Einsicht in den aktuellen Guthabenstand der Kartennutzer ermöglicht werden.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hatte die geplante Bezahlkarte zuletzt kritisiert. Sie werde kein Problem lösen und eine eigenständige Lebensführung verhindern, monierte der Verein. Viele Landkreise nutzten bereits effizientere Lösungen, indem sie Asylbewerberleistungen direkt auf Bankkonten überweisen. Die Umstellung auf ein Bezahlkartensystem sei somit nicht nur umständlich, sondern auch kostspielig. Für ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters sowie die Ausgabe und das Aufladen der guthabenbasierten Karte sind laut Staatskanzlei im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2024 rund 1,9 Millionen Euro vorgesehen.