Für Grefrath, Nettetal und Tönisvorst Kreis Viersen übernimmt weitere Aufgaben bei Müllentsorgung
Kreis Viersen · Die Städte Nettetal und Tönisvorst sowie die Gemeinde Grefrath wollen einige Aufgaben in der Abfallentsorgung an den Abfallbetrieb des Kreises Viersen delegieren. Tönisvorst will das Komplettpaket.
Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung den Abfallbetrieb des Kreises Viersen ermächtigt, Verträge mit den beiden Städten Nettetal und Tönisvorst sowie mit der Gemeinde Grefrath zu schließen, mit denen diese drei Kommunen Aufgaben bei der Abfallentsorgung an den Kreisbetrieb delegieren. Der notwendige Beschluss im Kreistag fiel einstimmig.
Die drei Kommunen schließen sich mit zu einem Entsorgungsgebiet zusammen, die Abfallsammlung in ihnen wird vereinheitlicht und Auftragsvergaben werden gebündelt.
Die mit den drei Kommunen noch zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis Viersen künftig die europaweiten Ausschreibungen der Müllabfuhr übernimmt. Der Kreis wird dadurch dann der Vertragspartner der beauftragten Entsorgungsunternehmen.
Die jeweiligen Rechnungen, die die Unternehmen für die erledigten Aufgaben stellen, werden vom Kreis Viersen über den Abfallbetrieb beglichen und dann über einen abgestimmten Verteilerschlüssel an die Städte Nettetal und Tönisvorst und die Gemeinde Grefrath weitergegeben, damit diese die Kosten dem Kreis im Anschluss erstatten.
Während die beiden Gemeinden Nettetal und Grefrath zunächst nur die Dienstleistung der Ausschreibung und Abrechnung an den Kreis Viersen übertragen wollen, geht Tönisvorst sogar noch einen Schritt weiter: Die Apfelstadt überträgt sämtliche Aufgaben in Zusammenhang mit der Müllabfuhr an den Kreis Viersen.
Vorbild ist hier die Zusammenarbeit des Kreis-Abfallbetriebs mit den Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal. Diese beiden Kommunen haben bereits sämtliche Aufgaben der Abfallentsorgung auf den Kreis übertragen.
Neben der europaweiten Ausschreibung und der Überwachung der Dienstleistungen gehören unter anderem auch das Beschwerdemanagement, das Abrechnungswesen oder die Kalkulation der Abfallgebühren und die Erstellung der Gebührenbescheide sowie die Einnahmen und Vollstreckung dieser Gebühren zu den Aufgaben des Kreisabfallbetriebs für Niederkrüchten und Schwalmtal.
Dieses Gesamtpaket möchte nun auch die Stadt Tönisvorst beim Abfallbetrieb des Kreises Viersen „buchen“. Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung überträgt die Apfelstadt dann ihre Satzungs- und Gebührenhoheit komplett an den Kreis Viersen. Der Tönisvorster Stadtrat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 14. Dezember des vergangenen Jahres bereits zugestimmt.
Auch in der Stadt Nettetal und in der Gemeinde Grefrath haben die Räte in ihren Dezember-Sitzungen bereits entsprechende Beschlüsse zu der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Viersen getroffen.