Glücksspiel in Neuss Schließung: Spielhallen wehren sich

Neuss · Die Stadt Neuss will einen Großteil seiner Spielhallen loswerden. 41 Klagen von Betreibern sind bisher gegen die Pläne am Verwaltungsgericht eingegangen.

Von aktuell 27 Spielhallen sollen nach dem Willen der Stadt nur noch fünf übrig bleiben.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

. Der Versuch der Stadtverwaltung, die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet von 27 auf fünf drastisch zu reduzieren, erweist sich als ein mühsames Geschäft. „Die Stadt Neuss hält am Ziel einer größtmöglichen Reduzierung fest“, betont Ordnungsdezernent Holger Lachmann. Doch die beiden Gerichtstermine, die in dieser Sache schon durchgefochten werden mussten, machen aus seiner Sicht deutlich „dass die derzeitige Rechtslage für die Stadt Neuss und andere Kommunen den Vollzug der Schließung schwierig gestaltet.“

Das schließt Teilerfolge der Verwaltung nicht aus. Ende Juni sollen nach Angaben der Stadt vier Spielhallen schon geschlossen sein. Und wenn die Betreiber von einer Berufung absehen, werden es sogar sechs sein.

Mit der Schließung der Spielhallen setzt die Stadt die Vorgaben aus dem schon 2012 verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag des Landes durch. Fünf Jahre räumte der Gesetzgebern den Betreibern solcher Vergnügungsstätten als Übergangsfrist ein, dann wurde auch die Stadt Neuss zum Handeln gezwungen. 2021 soll das angestrebte Ziel erreicht sein.

Die Stadt fühlt sich vom Land bei diesen Bestrebungen ein wenig alleine gelassen. Eine Regelung, wie die zuspitzende Konkurrenzsituation aufgelöst werden soll, hat der Gesetzgeber nicht getroffen, moniert die Verwaltung. Hinzu kommt außerdem, dass 2016 zwar ein Erlass des Landes mit Hinweisen zur Umsetzung veröffentlicht wurde – aber nichts, was zu „Rechts- und Anwendungssicherheit in den Kommunen führt.“ Nur ein Losentscheid bei einer Auswahl der verbleibenden Spielstätten wurde ausgeschlossen.

Sechs Bescheide wurden als fehlerhaft zurückgewiesen

So musste die Stadt die Auswahlkriterien zur Absicherung ihrer Schließungsbescheide selbst entwickeln – und hatte damit vor dem Verwaltungsgericht wenig Glück. Die Abwägungsentscheidung wurde als rechtsfehlerhaft angesehen und das Auswahlverfahren für fehlerhaft erklärt. Folge: Sechs Bescheide – Zulassungen genauso wie Schließungsverfügungen – mussten aufgehoben werden. Für sechs Hallen an fünf (von zwölf) Standorten muss jetzt unter Umständen ein neues Auswahlverfahren angeschoben werden. Im Fall von acht Hallen ist eine Berufung gegen die Schließung noch möglich. Im Fall von vier Standorten mit 13 Einrichtungen sind die Verfahren so gut wie erledigt. Zum Beispiel, weil man sich mit zwei Betreibern einigen konnte, die Zahl der Betriebe in unmittelbarer Nachbarschaft von vier beziehungsweise sechs bis Mitte 2021 auf die zulässige Zahl von einer Spielstätte zu reduzieren.

Gegen die Schließung hatten sich die Betreiber aller 27 Spielstätten gewehrt, in dem sie eine Härtefallregelung forderten. Dem wurde in den seltensten Fällen stattgegeben. Im weiteren Verlauf gingen gegen das Vorgehen der Stadt 41 Klagen ein. 26 davon wurden Anfang Mai verhandelt, und nur in 15 Fällen zugunsten der Stadt entschieden.