Stadt plant Kita auf Hallenbad-Gelände
Im Neubaugebiet Nievenheim IV werden Kitaplätze benötigt. Doch das Verfahren ist schwierig.
Nievenheim. In das aktuell größte Baugebiet in Dormagen, Nievenheim IV, werden auch viele Kinder ziehen — in Familien, die in diesem Ortsteil Eigentum erwerben und Nachwuchs planen. Das wird zu einer Herausforderung für die Stadt, weil dringend Kindertagesstättenplätze benötigt werden. Daher kommt der Abriss des Hallenbads an der Straße Am Schwimmbad genau passend.
An dieser Stelle soll, so hat es die CDU in einen Antrag an den Stadtrat formuliert, eine Kindertagesstätte gebaut werden. Sie trifft auf Rückendeckung durch die Verwaltung, die dort sechs Gruppen einrichten möchte. Zeitgleich gibt es einen örtlichen Träger, der auf dem Areal eine Einrichtung für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung bauen möchte.
So weit, so gut. Aber: Das Gelände gehört der Stadt-Tochter Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD) und ein möglicher Verkauf könnte finanztechnisch schwierig werden. Um ein optimales Ergebnis für den Konzern Stadt zu erzielen, soll ein externer Berater mit der steuerlichen Thematik beauftragt werden.
Die CDU hat die Stadt aufgefordert, „Szenarien für die Entwicklung des Grundstückes des Hallenbades Nievenheim vorzustellen und darzulegen, ob beispielsweise ein Rückkauf des Grundstücks durch die Stadt von ihrer Tochtergesellschaft auch mit Blick auf steuerliche Belange realisierbar und sinnvoll ist“, so Fraktionsvorsitzender Kai Weber und die beiden Nievenheimer Ratskollegen Carola und Rüdiger Westerheide. Ihnen liegt viel daran, dass Grundstückeigentümerin SVGD das 7900 Quadratmeter große Areal nicht schnell vermarktet. Derzeit deutet darauf nichts hin. „Wenn der Stadtrat das so beschließt, werden wir in Verhandlungen mit der Stadt eintreten“, sagt SVGD-Geschäftsführer Klaus Schmitz. Der Aufsichtsrat der städtischen Tochter könnte sich frühestens beim Treffen am 29. August mit dem Thema befassen.
Die Stadt schreibt in der Unterlage, die sie den Ratsmitgliedern hat zukommen lassen, von einem Zeitrahmen von zwei Jahren, ehe eine neue Kita dort stehen kann. So muss der Flächennutzungsplan geändert werden, weil das Areal eine „Sonderbaufläche für öffentliche Zwecke — Bad“ ist.
Ebenso muss ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden. Beigeordnete Tanja Gaspers erklärt: „In der Anfangsphase muss mit sechs Monaten für die Ausschreibung und Beauftragung von externen Gutachtern kalkuliert werden. In der Endphase des Projektes ist ebenfalls mit rund sechs Monaten für die Genehmigungsphase zu rechnen.“ Hinzu kommt die mögliche steuerliche Auswirkung des Projekts. „Problematisch kann die Höhe des Verkaufspreises werden“, sagt Gaspers. „Liegt der Preis zu hoch, können sich durch verdeckte Gewinnausschüttung steuerliche Nachteile für die Stadt ergeben. „Sollte der Rat einen Rückkauf durch die Stadt beschließen, „ist es sinnvoll, eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes einzuholen“.