Steuerrabatt für Kampfhunde-Halter

Der Rat beschließt eine neue Regelung für gefährliche Hunde. Nach einem „Verhaltenstest“ soll der Steuersatz sinken.

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Neuss. Wenn sich Neusser Hundehalter mit ihrem sogenannten Kampfhund einer „Verhaltensprüfung“ unterwerfen, sollen sie von einem Teil der Hundesteuer befreit werden. Auf Antrag der CDU setzte gestern eine Mehrheit im Rat die Halbierung der Steuerschuld auf 316 Euro jährlich durch. Die Union begründete das mit einem Zugewinn an Sicherheit, wenn dieser finanzielle Anreiz dazu führt, das potenziell gefährliche Hunde trainiert, ausgebildet und begutachtet werden. Doch Bürgermeister Reiner Breuer und die SPD waren strikt dagegen: „Sinn der bestehenden Regelung ist, dass erst gar keine Hunde dieser Art gehalten werden“, verteidigte Breuer die zuletzt im Jahr 2012 geänderte Satzung.

Reiner Breuer (SPD), Bürgermeister

Ausgelöst hatte diese Diskussion ein Neusser, der es als ungerecht empfand, den achtfachen Steuersatz für seinen aus einem Tierheim geholten Kampfhund zahlen zu müssen, obwohl er sich mit diesem einem Wesenstest gestellt hatte. Wer sich und seinen Hund nämlich nicht einer solchen Prozedur unterzieht, zahle den gleichen Satz, argumentierte er in einer Eingabe an den Beschwerdeausschuss. In Städten wie Düsseldorf und Köln sei das erkannt und darauf mit einer in der Hundesteuersatzung verankerten Ausnahmeregelung reagiert worden. In Neuss gebe es keinen derartigen Anreiz — dafür aber eine pauschale Besteuerung solcher Hunde mit dem Vielfachen dessen, was für „normale“ Hunde veranlagt wird.

Arno Jansen (SPD) wollte es dabei auch belassen. „Jeder, der sich solch einen Hund zulegt, soll wissen, dass der teuer ist“, sagte er. und verwies auf den Lenkungseffekt: Das Halten von Kampfhunden soll unattraktiv gemacht werden. Beißattacken in der Vergangenheit wie zuletzt in Duisburg hätten zudem gezeigt, dass auch ein bestandener Wesenstest keine Sicherheits-Garantie sei.

Roland Sperling („Die Linke“) sah das ähnlich. Der bestandene Wesenstest würde schon Vorteile genug bedeuten, sagte er und zählte dazu die Befreiung vom Maulkorbzwang und der Anleinpflicht im Außenbereich. Die Grundidee, dass nämlich die Zucht derart gefährlicher Hunde eingeschränkt wird, würden Ausnahmeregelungen nur aushöhen, sagte er.

Sven Schümann (CDU) hielt dagegen. Der Steuersatz für Hunde, die laut Landeshundegesetz als potenziell gefährlich eingestuft würden, bliebe weiter hoch. Einen „Run“ auf gefährliche Hunde befürchtet er nicht. Aber, argumentierte er, man müsse auch Anreize für die Halter der Tiere schafen, die schon da sind. „Wenn es die Tiere schon gibt, muss man die Chance nutzen, dass sie ausgebildet werden“, sagte er. Denn von den derzeit 25 in Neuss amtlich bekannten Hunden dieser Art sei kaum einer zum Wesenstest vorgestellt worden. Der Bürgermeister warb bis zuletzt, keine Ausnahmen zuzulassen, die auch noch einen hohen bürokratischen Aufwand verlangen. Für eine Mehrheit war das kein Argument.