Sven F. gibt brutale Tat zu
Seit gestern muss sich der Neusser vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Er soll seinen Neffen getötet haben.
Neuss/Düsseldorf. Wenige Minuten nach dem ersten Verhandlungstag kochen die Emotionen vor dem Düsseldorfer Landgerichts-Gebäude hoch. Unter den Familienangehörigen kommt es zu einer lautstarken Auseinandersetzung, Justiz-Beamte strömen nach draußen, um die Situation zu entschärfen.
Eine halbe Stunde zuvor sitzt Natascha Funke als Nebenklägerin im Gerichtssaal E. 122 und hält sich die Hände vor die Augen. Fast durchgehend weint sie bitterlich, als Staatsanwalt Martin Stücker die Anklage mit den erschütternden Details über den Tod ihres Kindes verliest.
Natascha Funke, Mutter des Opfers
Ihr gegenüber — wenige Meter entfernt auf der Anklagebank — sitzt ihr Bruder Sven. Sie schaut ihm immer wieder in die Augen und schüttelt den Kopf. „Ich versuche, mich zu beherrschen“, hatte Natascha Funke Minuten vor dem Prozessauftakt angekündigt. Im Saal fällt es ihr sichtlich schwer. Schließlich sitzt sie jenem Mann gegenüber, der im Verdacht steht, ihren elf Jahre alten Sohn Jörg getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen unter anderem Mord zur Verdeckung einer Straftat vor. Der Weckhovener — die Haare kurz rasiert und ganz in Schwarz gekleidet — wippt immer wieder nervös mit den Füßen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am Vormittag des 5. Oktober in seiner Wohnung in Weckhoven seinem Neffen im Badezimmer aus Wut einen solch kraftvollen Schlag gegen den Kopf versetzt haben, dass der Junge rücklings in die Badewanne stürzte. Das Kind habe der Angeklagte dann im Badezimmer zurückgelassen.
In der Einlassung des Angeklagten, die von Verteidigerin Dagmar Loosen verlesen wurde, gesteht der 41-Jährige, für die tödlichen Verletzungen seines Neffen, der zu diesem Zeitpunkt bei ihm lebte, verantwortlich zu sein. Er habe ihn jedoch zu keinem Zeitpunkt töten wollen. Ihm seien schlichtweg „die Sicherungen durchgebrannt“, als der Junge der Aufforderung des Onkels, sich zu duschen, nicht nachgekommen sei und sich — auf dem Toilettensitz stehend — über ihn lustig gemacht habe. Dann habe er mit der linken Hand zugeschlagen. Auch den Versuch, das Kind Minuten später mit dampfend heißem Wasser aus der Duschbrause zu wecken, als er bemerkte, dass es bewusstlos ist, gesteht er. „Der Angeklagte wollte die Tat wie einen Badeunfall aussehen lassen“, wirft ihm dagegen Staatsanwalt Stücker vor
Als später die Frau des Angeklagten zurückkehrte und nach dem Neffen fragte, soll F. laut Anklage nachgeschaut, das Kind ohne Herzschlag in der Badewanne gefunden und es für tot gehalten haben. Daraufhin begann er mit einer laienhaften Wiederbelebung und alarmierte die Rettungskräfte. Denen gelang es laut Anklage zwar, beim Kind wieder einen Kreislauf herzustellen, aber der Junge soll durch den Schlag eine massive und akut lebensbedrohliche Hirnschwellung erlitten haben. Er starb am 17. Oktober auf der Intensivstation der Düsseldorfer Uniklinik, nachdem die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet wurden. .