Neusser (41) soll seinen Neffen (11) ermordet haben

Der Fall hatte für großes Entsetzen gesorgt: Ein Neusser soll seinen Neffen grausam getötet haben. Sieben Monate nach der Tat kommt er ab diesem Freitag in Düsseldorf vor Gericht.

Wegen des Mordes an seinem Neffen muss sich ein Neusser vor Gericht verantworten (Symbolbild).

Foto: Peter Steffen

Neuss/Düsseldorf. Sieben Monate nach dem grausamen Tod eines elfjährigen Jungen in Neuss steht nun dessen Onkel wegen Mordes vor Gericht. Der Prozess gegen den 41-Jährigen beginnt am kommenden Freitag am Düsseldorfer Landgericht. Die Anklage wirft dem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Gewalttäter vor, dem Jungen im Badezimmer einen so heftigen Schlag versetzt zu haben, dass dieser am 5. Oktober vergangenen Jahres rückwärts in die Badewanne stürzte und bewusstlos wurde.

Dann soll er, angeblich um das Kind zu wecken, diesem so heißes Wasser über den Kopf gegossen haben, dass der Elfjährige schwere Verbrühungen erlitt. Obwohl der 41-Jährige erkannt habe, dass der Junge sich in einem kritischen Zustand befand, soll er dann kaltes Wasser in die Badewanne eingelassen und den Jungen seinem Schicksal überlassen haben.

Als die Frau des Angeklagten heimkehrte, habe das Kind völlig ausgekühlt und ohne Herzschlag in der Wanne gelegen. Erst dann habe der Onkel - obwohl er das Kind für tot hielt - mit der Reanimation begonnen und den Notruf gewählt. Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen als sogenannten Verdeckungsmord.

Zwar sei es den Rettungskräften noch gelungen, den Jungen wiederzubeleben. Durch den wuchtigen Schlag habe er aber eine lebensgefährliche Hirnschwellung erlitten. Als die lebenserhaltenden Geräte zwölf Tage später abgeschaltet wurden, sei das Kind sofort gestorben. Todesursache war laut Obduktion die Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff.

Zwei Tage nach der Tat war der Onkel festgenommen worden. Er hatte zunächst behauptet, der Elfjährige sei bei Streitereien in der Schule und auf einem Spielplatz verletzt worden. Später hatte er den Schlag gestanden.

„Mein Mandant übernimmt die Verantwortung für den Tod des Jungen“, sagte seine Verteidigerin Dagmar Loosen der Deutschen Presse-Agentur. Er habe dem Jungen in einem spontanen Wutausbruch einen Schlag verpasst, den Jungen aber nicht töten wollen. „Er hat nicht im Entferntesten damit gerechnet, dass er stirbt.“ Der Angeklagte sei selbst Vater von sechs Kindern. Bei keinem der Kinder seien Anzeichen für Gewalt festgestellt worden. dpa