Überwachungskamera filmt Beutezug auf Gartengrundstück

Ein Unbekannter stahl in Reuschenberg Getränke und Pfandflaschen.

Reuschenberg. Die Anzeige der Überwachungskamera zeigt 15.14 Uhr an, als der glatzköpfige Mann mit freiem Oberkörper hinter der Hecke hervorlugt. Er schaut sich um, blickt mehrfach in Richtung Haus, bevor er durch den Garten schleicht. Rund 30 Minuten wird der Unbekannte in dem Garten verbringen, immer wieder Diebesgut (meist Getränke wie Wein und Pfandflaschen) heraustragen. Ein mutmaßlicher Komplize wartet draußen auf ihn.

Beim Tatort handelt es sich um den Garten von Sascha Esser. Eigentlich hatte der Reuschenberger die Kameras angebracht, um Beweismittel gegen eine Stalkerin zu bekommen, gegen die er nach eigenen Angaben bereits mehr als 40 Strafanzeigen gestellt hat. Doch nun könnte die Kamera im hinteren Teil seines Hauses dazu dienen, den gruseligen „Gast“ in seinem Garten zu überführen.

Esser und seiner Freundin, mit der er in dem Haus lebt, geht es nicht ums Diebesgut, das er auf einen Wert von rund 70 Euro schätzt, sondern die Tatsache, dass ein Fremder über das eigene Grundstück schleicht — ein ungutes Gefühl. „Wir waren einfach erschrocken“, erinnert sich der 40-Jährige an den Moment, in dem er und seine Partnerin die Kamerabilder sichteten. Warum es überhaupt zur Auswertung kam? „Das haben wir gemacht, nachdem wir den Diebstahl bemerkt hatten“, sagt Esser. Leergut und Getränke würden generell im Garten gelagert — in Zukunft nicht mehr. Das Filmmaterial hat Esser der Polizei übermittelt und Anzeige erstattet. Er habe sogar bereits Hinweise erhalten, um welche Person es sich auf dem Video handeln könnte.

Polizeisprecherin Diane Drawe bestätigte am Donnerstag, dass Anzeige erstattet wurde. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Doch ist das Vorgehen Essers rechtens? Wenn an einem alleinbewohnten Haus eine Kamera installiert wird, darf sie nur das eigene Grundstück filmen. Der Blickwinkel sollte weder öffentliche Gehwege noch Nachbargrundstücke erfassen. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Drawe gibt an, dass die eingereichten Beweismittel zur Akte genommen wurden. Eine Öffentlichkeitsfahndung sei jedoch nur mit einem richterlichen Beschluss möglich.

Sascha Esser hofft, dass der beziehungsweise die Täter schnell gefasst werden. Zumal er bereits zum zweiten Mal Opfer eines solchen Diebstahls geworden ist. Zuletzt wurden ihm unter anderem eine Gartenteichpumpe, ein Kompressor und Werkzeuge gestohlen. Der erste Dieb konnte nach Angaben von Esser anhand der Kamerabilder zwar identifiziert werden, er sei jedoch auch noch nicht gefunden worden.

Aber wie konnte es den Tätern überhaupt gelingen, so einfach auf das Grundstück zu gelangen? Laut Sascha Esser wird das Grundstück zu einem Fußgängerweg zwar durch einen rund zwei Meter hohen Zaun getrennt, an diesem fehle jedoch momentan die Tür. Diese soll nun möglichst schnell wieder angebracht werden, denn das angebrachte „Zutritt verboten“-Schild schreckt offenbar nicht jeden ab. Zumal es bei seinen Nachbarn nicht oft zu Diebstählen komme. Dort sei lediglich mal ein Fahrrad gestohlen worden, so der 30-Jährige. Die anderen Grundstücke seien jedoch auch schwerer zugänglich.