UWG und ABG sind gegen L116-Ausbau
Auch die Fraktion FWG in Bedburg lehnt die Verbreiterung der Straße auf drei Spuren ab.
Grevenbroich/Bedburg. Die Grevenbroicher Kontakte über die Stadtgrenze hinweg nach Bedburg nehmen offensichtlich zu. Im März hatten die Christdemokraten gemeinsam mit ihren Bedburger Kollegen gefordert, auf den Neubau der vor Jahren für den Tagebau abgebaggerten L 48 zu verzichten und das dadurch eingesparte Geld unter anderem in den Ausbau der L 116 von der A 46 in Richtung Bedburg zu investieren. Nun trafen sich die UWG/ABG-Fraktion und die Bedburger Freie Wählergemeinschaft (FWG) zum Meinungsaustausch in Grevenbroich. Sie lehnen beide sowohl den Neubau der L 48 als auch den Ausbau der L 116 ab.
Eines ihrer Argumente: Der Ausbau der L 116 mit wechselnden Überholspuren — wie von der CDU in einem Ratsantrag vorgeschlagen — werde für die Bewohner der anliegenden Ortschaften in Grevenbroich und Bedburg mehr Lärm bedeuten. Zudem werde ein zusätzlicher Fahrstreifen die Unfallgefahr noch erhöhen. Schon bislang hätten sich auf der L 116, auf der schnell gefahren werde, zahlreiche schwere Unfälle ereignet. Darüber hinaus befürchten UWG/ABG und FWG, dass durch den Straßen-Ausbau die „Mautflucht“ zunehme — also mehr Lkw-Fahrer die Autobahnen meiden und auf die Landesstraße ausweichen. „Zusätzlicher Verkehr wäre dann unvermeidbar, genauso wie höhere Belastungen durch Feinstaub, Abgase und Lärm. Die L 116 soll den Bürgern in Grevenbroich und Bedburg dienen, nicht dem Lkw-Verkehr in NRW“, erklären die Wählergemeinschaften.
Sie weisen außerdem darauf hin, dass das Land NRW bisher keinen Bedarf für den Umbau der L 116 sehe, dieser sei nicht im Landesstraßenbedarfsplan gelistet. Sie fordern statt eines Ausbaus eine „Klärung der finanziellen Möglichkeiten der L 48-Vereinbarung, um festzustellen, wie viel Geld als Erstattung in Aussicht steht und wie es verwendet werden kann“.
Mit ihrer Kritik steht UWG/ABG in Grevenbroich nicht allein. Auch SPD und Grüne haben sich gegen den L 116-Ausbau ausgesprochen. Geld, das durch den Verzicht auf die L 48n frei werde, solle stattdessen für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen verwendet werden.