Wohnen und Gewerbe auf dem alten Pierburg-Gelände
Städtebauliches Gutachterverfahren soll klären, ob Fläche für Quartiers-Entwicklung geeignet ist.
Neuss. Der Automobilzulieferer Pierburg baut aktuell am Hafenbecken 1 auf mehr als 22 000 Quadratmetern ein neues, vier Hallen umfassendes Produktionswerk. Rund 700 Menschen sollen dort ab April arbeiten. Die beiden alten Fertigungsstandorte in Neuss und Nettetal werden auf dem ehemaligen Case-Gelände zusammengezogen. An der Bockholtstraße an der Stadtgrenze zu Düsseldorf verbleibt lediglich der Verwaltungssitz.
Doch was passiert nun mit dem 5,3 Hektar großen Gelände, das von dem Unternehmen nicht mehr benötigt wird? Der Eigentümer Captiva Capital Management will die Fläche städtebaulich entwickeln und dann veräußern, da eine Weiterverwertung der Bestandsobjekte wenig sinnvoll erscheint. Die Verwaltung favorisiert die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen und wenig störendem Gewerbe. Eine weitere industrielle Nutzung würde die Bemühungen auf Düsseldorfer Seite, Wohnen an dieser Stelle zu forcieren, zudem konterkarieren.
Außerdem, betonte der Beigeordnete Christoph Hölters im Planungsausschuss, sei das Gebiet nahezu ideal an den schienengebundenen Nahverkehr — S-Bahn Am Kaiser, U-Bahn Vogesenstraße und Handweiser — angeschlossen. Angedacht sind auch attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen aus dem Gebiet heraus, insbesondere zu den vorhandenen ÖPNV-Haltestellen in der Umgebung. Ebenso sind hochwertige Grün- und Freiflächen vorgesehen. Ob sich das Grundstück für ein gemischt genutztes Quartier eigne — Altlasten im Boden seien natürlich nicht auszuschließen, so Hölters — soll nun ein städtebauliches, vom Eigentümer finanziertes Gutachterverfahren klären.
Auf Anregung von Stephanie Wellens (CDU) wurde in den Grundsatzbeschluss der Passus aufgenommen, dass die Politik frühzeitig in die Abwägung der Lösungsvorschläge der an dem Gutachterverfahren teilnehmenden Büros eingebunden werden soll. Keine direkte Berücksichtigung fand der Vorschlag von Peter Ott (SPD), dass 30 Prozent der Wohnungen im Sinne von „bezahlbarem Wohnraum“ erstellt und angeboten werden sollen.
Hölters betonte, noch befinde man sich in einem frühen Stadium der Planung. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Fläche müssten erst im Rahmen von Bauleitplanverfahren im Nachgang zum Gutachterverfahren geschaffen werden.