Wieder im Distanzunterricht So viele Schulen und Kitas in NRW sind von der Notbremse betroffen

Düsseldorf · Die bundeseinheitliche Notbremse betrifft viele Schulen und Kitas in NRW. Ab einem Inzidenzwert von 165 wird der Betrieb wieder eingeschränkt.

In vielen Schulen und Kitas in NRW müssen die Kinder und Jugendlichen wieder zu Hause bleiben.

Foto: dpa/Guido Kirchner

In vielen Schulen Nordrhein-Westfalens ist wieder ausschließlich Distanzunterricht angesagt. Zugleich wird in vielen Kitas nur noch Notbetreuung angeboten. Die bundeseinheitliche Notbremse greift in diesen Bereichen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 und das schon ab Montag. Zwar muss der Grenzwert von 165 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen in einem Kreisen oder einer kreisfreien Stadt an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten sein, damit Unterricht und die Kita-Betreuung am übernächsten Tag eingeschränkt werden. Diese Zeitspanne ist aber bei einer Reihe von Regionen bereits erfüllt.

Für viele Schulkinder bedeutet das ab Montag wieder ausschließlich Lernen auf Distanz von zu Hause. Eine Ausnahme gilt für die Abschlussklassen und Förderschulen in den Regionen mit Werten über der Marke von 165, die ihre bisherigen Modelle von Wechselunterricht oder Präsenzunterricht zur Klausurvorbereitung dennoch fortführen könnten, hatte das Schulministerium am Freitag erklärt. Alle Abschlussprüfungen - auch die am Freitag gerade angelaufenen Abiturprüfungen - könnten planmäßig im Präsenzbetrieb stattfinden. Außerdem werde wieder eine pädagogische Notbetreuung eingerichtet.

Am Sonntag lagen 35 Kreise und kreisfreie Städte - mehr als die Hälfte in NRW - über dem neuen Schwellenwert von 165 der bundesweit geltenden Notbremse, der für die Einschränkungen bei Schulen und Kitas relevant ist. Am Sonntag kündigte das NRW-Gesundheitsministerium für zwei weitere Kommunen ein Greifen der Regelung an, weil sie den Schwellenwert überschreiten. Von Dienstag an seien nun auch in Bielefeld und im Kreis Herford Bildung und Kinderbetreuung strenger geregelt.

In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 bleibt es beim bisherigen Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzunterricht. Für die Schüler besteht in den Schulen eine Testpflicht. Dabei geht es um zwei Selbsttests pro Woche. Die Lerngruppen sind geteilt. So gibt es in zahlreichen Schulen das Modell von einem täglichen Wechsel Lernen in der Schule und zuhause.

Auch für viele Kitas zeichnet sich mit den Infektionszahlen ein eingeschränktes Angebot ab. Für die Notbetreuung machte die Landesregierung diesmal eine schärfere Vorgabe. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung abgeben. Allerdings gibt es auch zahlreiche weitere Gründe wie das Kindeswohl oder eine Behinderung für die Notbetreuung von Kindern in der Kita. Kinder, die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung stehen, können analog zum Vorgehen bei den Abschlussklassen in den Schulen ebenfalls in ihre Kitas gehen.

Bis Ende Februar hatte es in Nordrhein-Westfalen zuletzt einen eingeschränkten Kita-Betrieb gegeben, bei dem an die Eltern aber lediglich von der Landesregierung appelliert worden war, die Kinder zu Hause zu betreuen. Außerdem wurde die Betreuungszeit gekürzt. Danach wurden alle Kinder wieder in die Einrichtungen gelassen - bei weiter gekürzter Betreuungsstundenzahl, wenn die Kitas das wollten.

(dpa)