Rechtsgrundlage SPD-Fraktionschef Kutschaty verteidigt Polizeieinsatz im Hambacher Forst

Düsseldorf · Dass die Polizei mit einem Großeinsatz im Hambacher Forst gegen die Protestler in den Baumhäusern vorgeht, findet Thomas Kutschaty „juristisch kreativ, aber rechtlich vertretbar“.

Thomas Kutschaty, Fraktionsvorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Der Chef der SPD-Landtagsfraktion bezieht sich auf die für die Räumung der Baumhäuser bemühte Rechtsgrundlage des Brandschutzes. Zwar stelle auch er sich die Frage, warum dieses Argument nicht schon zu Zeiten der Waldbrände in Brandenburg während der sommerlichen Hitzeperiode bemüht wurde, sagte Kutschaty vor Journalisten in Düsseldorf.

Doch insgesamt kann er nachvollziehen, dass im Vorfeld einer bevorstehenden Rodung die Baumhäuser geräumt werden müssen. RWE habe einen Rechtsanspruch, und wenn der Energiekonzern die Bäume roden wolle, müssten die Polizei und damit der Rechtsstaat diesen Anspruch durchsetzen.

„Der Rechtsstaat funktioniert nicht danach, was mir politisch gefällt“, sagte Kutschaty. Und auch dass derzeit noch die Kohlekommission tage - mit Blick auf die Zukunft der Braunkohle - ist für Kutschaty kein Grund für einen Verzicht auf die Rodung oder für ein Ausscheiden von Mitgliedern von Umweltverbänden aus der Kohlekommission: „Jedes Mitglied der Kohlekommission kannte den Abbauplan. Keiner konnte damit rechnen, dass RWE da verzichtet“, sagte Kutschaty.