Ärger nach dem Werbeanruf

Verbraucherschutz: Jürgen Sprie wehrte sich gegen wiederholte Anrufe seiner Postbank und forderte Schadenersatz. Die Bank entschuldigte sich, zahlte – und kündigte sein Girokonto.

Sprockhövel/Bonn. Lästige Werbeanrufe kennt wohl jeder: eine neue Lotterie, ein neuer Telefonanbieter, ein angeblicher Reisegewinn. Die Bundesregierung denkt gerade über eine Verschärfung der Gesetzgebung zum Verbraucherschutz nach.

"Mit mir nicht", dachte sich Jürgen Sprie, nachdem er in den vergangenen Jahren wiederholt von Werbern der Postbank, bei der er seit mehr als 30Jahren ein Girokonto unterhält, angerufen wurde. "Ich habe mir das ausdrücklich verbeten, wurde aber trotzdem Anfang Juni wieder angerufen", berichtet er über einen folgenden E-mail-Verkehr mit der Postbank, der in der Kündigung seines Kontos durch die Postbank gipfelte. "Dabei haben die ihren Fehler doch eingeräumt, das Werbeverbot war in meinen Unterlagen gespeichert", ärgert sich Sprie, der früher selbst für die Post arbeitete und Frührentner ist. Er will sich mit der Kündigung nicht abfinden.

Sprie hatte die Bank nach dem Juni-Anruf "abgemahnt", für den Wiederholungsfall die Einschaltung eines Anwalts angedroht und die Erstattung von Schreibgebühren in Höhe von zehn Euro gefordert. Dem folgte die Entschuldigung der Postbank und die Bitte um Verständnis, dass man dem Erstattungswunsch nicht nachkommen könne. "Wir freuen uns, dass sie künftig wieder mit unseren Service-Leistungen zufrieden sind", hieß es. Sprie beharrte weiter auf den zehn Euro, kündigte an, Verbraucherzentrale und Presse zu informieren. Nach einem weiteren Schreiben, in dem Sprie den Ton noch verschärfte, kam am 19. Juni die Kündigung seines Postbankkontos zum 18. August - ohne weitere Angabe von Gründen.

"Die Zentrale hat uns gebeten, die Angelegenheit abschließend zu klären", hieß es im Anschreiben. Gleichzeitig wurden Sprie "aus Kulanz und ohne Anerkennung eines gesetzlichen Anspruchs die geforderten zehn Euro überwiesen." "Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen ein solches Kündigungsrecht bei Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist vor. In diesen Fällen geben wir keine Gründe an", sagt Postbanksprecherin Uta Schaller auf Nachfrage der WZ.

Helga Zander-Hayat, Verbraucherzentrale

"Rechtlich ist das wohl in Ordnung", kommentiert das Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Ein schaler Beigeschmack bleibt aber auch für sie. "Sollte es einen Zusammenhang mit der Werbegeschichte geben, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Verletzung des Kundenrechts." Schadenersatzforderungen seien allerdings problematisch. "Es können nur tatsächliche Ausgaben ersetzt werden, Zeitaufwand ist kaum zu berechnen."

Grundsätzlich, habe der Kunde richtig gehandelt, auf sein Recht, nicht mehr angerufen zu werden, zu pochen. "Es ist nicht erlaubt, telefonisch Werbung zu verbreiten, wenn vorher nicht eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt", so Helga Zander-Hayat. Allein ein laufendes Vertragsverhältnis könne Werbeanrufe nur unter Umständen legitimieren.