Sprockhövel Anlieger will für Straßenverlegung zahlen

Zu viel Lärm: Ein Bürger will die Fahrbahn der L70 auf eigene Kosten verschwenken lassen. Das ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich.

Sprockhövel. Lärm vor dem eigenen Haus kann mitunter störend sein. Auf die Idee, die Straße deshalb auf eigene Kosten verlegen zu lassen, ist ein Sprockhöveler Bürger gekommen. Ein kostspieliges Unternehmen: Viel weniger als eine siebenstellige Summe wird die Maßnahme kaum kosten.

In einer Sitzung im Kreishaus in Schwelm wurde zunächst gemeinsam mit Mitgliedern des Landschaftsbeirates geklärt, ob dieses Vorhaben mit dem Umweltschutz konform geht.

Wegen der erheblichen abzusehenden Kosten hatte der potenzielle Bauherr sich zunächst um die generelle Zustimmung des Landschaftsbeirats bemüht. „Es handelt sich dabei um einen sogenannten Vorabentscheid, bei dem geklärt wird, ob sich eine weiterführende Planung überhaupt lohnt“, sagt Bernd Jellinghaus vom Landschaftsbeirat Ennepe-Ruhr-Kreis.

Aus seiner Sicht stellt die Verlegung der Straße kein Problem für Natur und Umwelt dar. „Es kommt immer darauf an, welche Eingriffe vorgenommen werden und ob die Strecke in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Das Ganze ist eine landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche, eine sogenannte Fettwiese. Auch ist ein Bach vorhanden, der nicht mehr in seinem Ursprungsbett liegt. Wir haben keine allzu großen Schwierigkeiten gesehen.“ Verpflichtend sei es für einen Bauherrn, einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, zum Beispiel Bäume zu pflanzen oder andere Flächen zu entsiegeln. In diesem Fall wolle sich dieser auch für die Bekämpfung des stark wuchernden Bärenklaus auf seinen Grundstücken einsetzen.

Entscheidend ist laut Jellinghaus auch die Tatsache, dass keinerlei Kosten für die Allgemeinheit entstünden. Das Einverständnis des Landschaftsbeirats ist das Startsignal für den Beginn konkreterer Planungen. Nun müsse der Privatmann gemeinsam mit einem Landschaftsplaner und einem Architekten arbeiten und schauen, dass die Eingriff in die Umgebung ökologisch wieder ausgeglichen wurden. „Wenn alle Pläne vorliegen, müssen wir erneut das Ok geben“, sagt Jellinghaus.

Wie aufwendig die Planung sei, hänge auch davon ab, welche Radwege oder Bürgersteige angelegt werden müssten. „Man muss ja auch schauen, welche Leitungen da liegen oder ob es Böschungen gibt.“

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat eine inoffizielle Vor-anfrage erhalten, ob das Ansinnen, privat eine Straße zu verlegen, erfolgreich sein könnte. Viele Fälle dieser Art gibt es nicht. „Es ist erst das zweite Mal, dass jemand in Nordrhein-Westfalen diese Art von Anfrage stellt“, sagt Klaus Gillmann, Projektleiter Planung beim Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen. „Wir selbst haben kein Interesse daran, diese Straße zu verlegen, stehen der Sache aber auch nicht im Weg. Derjenige, der den Einbau selbst bezahlen will, muss sich aber an die gleichen Richtlinien halten, die auch wir einhalten müssen.“ Zum Beispiel sei es vorgeschrieben, die Längs- und Querneigungen oder die Breiten und Radien der Straße normgerecht zu planen. Auch muss die Entwässerung gewährleistet sein. Da auch ein Bachlauf in der Nähe ist, muss dieser in die Planung miteinbezogen werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass kein Wasser von der Straße in den Bach läuft“, sagt er.

Die Planungen des Privatmanns würden nach erneuten Prüfungen durch den Landschaftsbeirat und der anschließenden Abgabe eingehend geprüft werden. Wann der Startschuss der Verlegung der Landesstraße 70 fällt, ist unklar. Zuvor müssen noch einige bürokratische Hürden genommen werden. Grundsätzlich sei es aber möglich, auf eigene Kosten bauliche Veränderungen an Straßen vorzunehmen. „Die exakten Kosten können wir zum Beispiel gar nicht abschätzen. Wir stehen der ganzen Sache aber positiv gegenüber, so dass ein Umbau bei Einhaltung aller Vorschriften möglich ist.“