Bäche nur mit Erlaubnis stauen
Natürliche Gewässer dürfen nicht verändert werden.
Ennepe-Ruhr-Kreis. Nachdem in letzter Zeit mehrfach Hinweise auf entsprechende Eingriffe bekannt wurden, weist die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die strenge Regelung zum Schutz von natürlichen Gewässern hin: „Auch wenn Bäche und Gewässer über Privatgrundstücke verlaufen, dürfen diese nicht einfach verändert werden. Es ist beispielsweise nicht zulässig, Teiche durch das Anstauen von Bächen anzulegen, Wasser aus Bächen für die Versorgung von Teichen zu nutzen oder Uferbereiche nachhaltig umzugestalten.“
Veränderungen aller Art sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und erfordern eine wasserwirtschaftliche Prüfung. Bei Fragen können sich die Bürger an die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung wenden. Ansprechpartner sind Andreas Gilsbach, Telefon 0 23 36/93 23 36 und Susanne Skovronek, Telefon 0 23 36/93 26 49.
Wie ein Sprecher der Kreisverwaltung bestätigte, sind der Behörde allerdings bis jetzt noch keine Verstöße aus Sprockhövel bekannt geworden. Red