Feuerdrama in Schwelm: Fluchtweg fehlte
Ausbau war nicht genehmigt. Überlebende Kinder sind wohlauf.
Schwelm. Nach der Brandkatastrophe von Schwelm sind die zwei Kinder, die mit Rauchvergiftungen überlebt haben, körperlich wohlauf. Das sechsjährige Mädchen und der vierjährige Junge litten aber weiter an dem Schock durch den Verlust ihrer Familie, sagte gestern eine Stadtsprecherin.
Sie würden von Ärzten, Psychologen und dem Jugendamt im Krankenhaus betreut. Eine Entscheidung über die Zukunft der Kinder sei noch nicht gefallen. Bei dem Feuer in einem Hinterhofhaus waren am Dienstag die hochschwangere Mutter der Kinder, ihr Lebensgefährte und zwei Geschwister (1 und 3) getötet worden.
Die Suche nach der Brandursache gehe weiter, sagte Polizeisprecher Dietmar Trust. Nachbarn hatten von maroden Leitungen und einem möglichen technischen Defekt in dem 110 Jahre alten Haus gesprochen.
Inzwischen habe sich der leibliche Vater der Sechsjährigen aus einer früheren Beziehung der Mutter bei den Behörden gemeldet. Damit ist wenigstens eine Überlebende des Brandes keine Vollwaise. Die Familienverhältnisse würden geprüft, sagte die Stadtsprecherin.
Die Familie war erst wenige Tage vor dem Unglück eingezogen und hatte sich am neuen Wohnsitz noch nicht angemeldet. Deshalb gab es zunächst auch Verwirrung über das Alter der Opfer.
Ermittlungen der Bauaufsicht haben unterdessen ergeben, dass es für die von der Familie bewohnten oberen Stockwerke des Hauses gar keine Baugenehmigung gab. Offenbar seien der erste Stock und der Dachboden irgendwann in der Vergangenheit ohne Genehmigung ausgebaut worden, sagte die Stadtsprecherin. Das Haus gehört einer Immobiliengesellschaft.
Laut Feuerwehrsprecher Christian Arndt wäre das Obergeschoss als Wohnraum nach heutiger Rechtslage nicht genehmigungsfähig, weil ein zweiter Fluchtweg fehlt. Ein Feuerwehrwagen mit Drehleiter kommt nicht durch die enge Hinterhofzufahrt.
Auch die Holztreppe, die nach dem Brandausbruch in kürzester Zeit in hellen Flammen stand und den Rettungsweg abschnitt, wäre heute bei Neubauten nicht mehr möglich, sagt Arndt. Bei Baugenehmigungen gilt aber in der Regel das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung.