Hasch-Plantage: Prozess startet mit Hindernissen
Der Angeklagte John-Christian R. ist wegen psychischer Probleme nur bedingt verhandlungsfähig.
Sprockhövel/Essen. Ist der Angeklagte John-Christian R. verhandlungsfähig oder nicht? Mit dieser Frage begann vor der 17. Strafkammer des Landgerichts Essen am Freitag der erste Verhandlungstag in einem Prozess, in dem es um die Beteiligung des heute 36 Jahre alten Ex-Polizisten an einer Cannabis-Plantage auf einem Grundstück am Huxel geht.
Weil der Angeklagte, der in der Untersuchungshaft einen Selbsttötungsversuch unternommen hatte, nach Eintreffen im Gerichtsgebäude, wie es das Gericht formulierte, „psychisch auffällig“ war, begann die Verhandlung zunächst mit knapp einer Stunde Verspätung und der Ankündigung, dass man mit Rücksicht auf den Angeklagten das Prozessprogramm ändern und den Verhandlungstag abkürzen werde. Einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens lehnte das Gericht allerdings ab.
Gegenstand des Prozesses ist laut Anklage die Bewirtschaftung der ursprünglich von dem immer noch verschwundenen Axel P. betriebenen Hasch-Plantage und der Besitz einer in seiner Wohnung gefundenen Waffe, aus der mindestens vier Schüsse abgefeuert worden sein sollen.
In der Zeit von Herbst 2011 — etwa ein halbes Jahr nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus einem früheren Verfahren — bis Ende 2012 soll er sich um die unterirdische Plantage gekümmert haben. In diese Zeit fällt unter anderem auch der Einsatz von vier bis fünf “Erntehelferinnen“ aus den Niederlanden, die etwa eine Woche lang vor Ort waren.
Der Prozess soll am 11. Juli mit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache und ersten Zeugen fortgesetzt werden.