Mittelstraße: Grundeigentümer wollen keine Bauvorschriften
Stadtverwaltung muss Anregungen abwägen. Am Ende entscheidet aber der Stadtrat.
Haßlinghausen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Mittelstraße West erregt schon im ersten Verfahrensstadium die Gemüter — vor allem die der Grundstückseigentümer. Bereits in der vorgezogenen Bürgeranhörung in der vergangenen Woche hatten Bürger gegen eine Bevormundung durch die Verwaltung in Fragen der Gestaltung ihrer Gebäude protestiert (die WZ berichtete). Jetzt meldet sich der Haus- und Grundbesitzerverein mit einem offenen Brief an den Bürgermeister zu Wort.
Darin beklagt der erste Vorsitzende Matthias Mayer, dass die gestalterischen Festsetzungen — gemeint sind beispielsweise Baugrößen, Baugrenzen und Vorgaben für Fassaden- und Dachgestaltung — die Hauseigentümer erheblich einschränken. Die Vorgabe von zehn Farbtönen für Fassadenfarben seien eine unangemessene Einschränkung der „Persönlichkeitsfreiheit“. Auch die Beschränkung von Werbeanlagen auf fünf Quadratmeter sei „lebensfremd“. Die vorgesehene Begrenzung der Baulinien verhindere zudem, dass Eigentümer bestehende Objekte für großräumigere Ladenlokale erweitern.
Auch mit der Art und Weise der Bekanntmachung und der öffentlichen Erörterung des Bebauungsplans ist der Haus- und Grundbesitzerverein unzufrieden. Die Kritik: Weil die Unterlagen nur im Rathaus einsehbar sind, sei „das gesamte Verfahren zum Bebauungsplan rechtswidrig“. „Wir erwarten von der Verwaltung und der Politik, dass die Belange und Interessen der Haus- und Grundbesitzer im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden“, fordert Mayer.
Eine Forderung, mit der er im Rathaus offene Türen einrennt. Wie schon Susanne Görner bei der Bürgeranhörung betont auch der Beigeordnete Bernd Woldt gegenüber der WZ, dass die Vorschläge von der Verwaltung zur Diskussion gestellt worden und alle Festsetzungen noch abänderbar sind.
Noch bis kommenden Dienstag können Anregungen und Bedenken eingereicht werden. Diese werden dann — entsprechend dem Verfahrensstand — von der Verwaltung ausgewertet und dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt. Hier liegt auch ganz am Schluss des Verfahrens nach einer weiteren Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger die endgültige Entscheidung.
Grundsätzlich seien die Festlegungen in dem Bebauungsplan Mittelstraße West allerdings sinnvoll, betont Woldt. „Eine uneinheitliche Gestaltung der Häuser kann nicht wünschenswert sein“, sagt er. Anders als in Niedersprockhövel gebe es dafür in Haßlinghausen aber wohl weniger Sensibilität und Akzeptanz, vermutet der Beigeordnete.
Ausdrücklich widerspricht er der Darstellung des Haus- und Grundbesitzervereins bezüglich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Der Ablauf sei im Baugesetzbuch geregelt und werde „völlig rechtskonform“ durchgeführt. Zur Forderung, die Unterlagen wie in anderen Städten im Internet öffentlich zu machen sagt Woldt: „So weit sind wir noch nicht“. Angesichts der teilweise komplizierten Unterlagen und Rechtsvorschriften bietet er stattdessen eine Beratung durch die Verwaltungsmitarbeiter an.
Eine grundsätzliche Unterstützung erhält der Haus- und Grundbesitzerverein vom Werbering Haßlinghausen. Dort wird das Ziel des Bebauungsplans, die Mittelstraße vor der Ansiedelung von Sexshops, Spielhallen oder Wettbüros zu schützen, begrüßt. Die Festsetzung von Gestaltungsmerkmalen wie Farben oder die Begrenzung von Werbeanlagen stößt aber auf Widerspruch. Der Werbering-Vorsitzende erklärte dazu, er habe schon mit einer ganzen Reihe von Werberingmitgliedern darüber gesprochen, aber „die finden das alle nicht gut“.