Nach Einbruch: Neun Monate auf Bewährung für zwei Albaner

Täter wurden unmittelbar nach Einbruch von der Polizei gestellt.

Niedersprockhövel. Mit einer filmreifen Aktion gelang der Polizei am 19. Januar die Festnahme von zwei Einbrechern, die in der Hölterstraße reiche Beute gemacht hatten (die WZ berichtete). Nur knapp fünf Wochen später verurteilte das Amtsgericht die beiden Männer — es handelt sich um einen 26-jährigen Bauarbeiter und einen 40-jährigen Arbeitslosen aus Albanien — Donnerstag zu Haftstrafen von neun Monaten auf Bewährung.

Die beiden Angeklagten räumten vor Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein, nach denen sie die nach außen führende Schlafzimmertür einer Wohnung aufgehebelt haben und dann Schränke und Regale auf der Suche nach Wertgegenständen durchwühlt haben sollen.

Die Beute, die noch vor Ort in dem Fluchtwagen sichergestellt werden konnte, bestand aus Schmuck, einer größeren Menge gesammelten Münzgelds aus einer Urlaubskasse, Kleidungsstücken und einer Parfümflasche. „Es fehlten nur die wertvollen Schmuck- und Kleidungsstücke, die billigen haben sie liegen gelassen“, sagte der Wohnungsbesitzer im Zeugenstand aus, konnte aber zugleich bestätigen, dass der Familie alles zurückgegeben wurde.

Die Beweisaufnahme des Gerichtes ergab, dass einer der Täter gerade eine Woche in Deutschland war. Zu seinem Geburtstag einen Tag vor der Tat hatte er sich ein Auto gekauft, mit dem er gemeinsam mit dem anderen Täter zurück nach Albanien fahren wollte. Danach, und weil er seine Barschaft verspielt hatte, habe er kein Geld mehr für die Rückfahrt gehabt. Deshalb, so seine Aussage, habe er sich von dem noch flüchtigen dritten Täter, einem Libanesen namens Halim, in einem Essener Café spontan zu der Tat anstiften lassen.

Mit der Begründung, dass sich die Untersuchungshaft bei den noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten „erzieherisch ausgewirkt“ haben dürfte, folgte das Gericht bei der Strafzumessung dem Antrag der Staatsanwaltschaft und setzte die Haftbefehle außer Kraft. Die Angeklagten nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Begründung an.