Prozess: Der falsche Enkel muss für Jahre hinter Gitter

Das Landgericht Essen verurteilt einen 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Er hatte einer alten Frau knapp 26000 Euro abgeknöpft.

Sprockhövel/Essen. Ihr Geld hat die heute 87-jährige Sprockhövelerin nie wieder gesehen. Die Seniorin ließ sich von einem Betrüger täuschen und fiel auf den so genannten "Enkeltrick" herein. Aber der Täter muss für seine Taten büßen. Das Landgericht Essen verurteilte den 34-jährigen Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Doch in besagten zehn Fällen fielen die Opfer auf die perfide Masche der Betrüger herein. So auch im Sprockhöveler Fall. Erst gab sich der Angeklagte als naher Verwandter aus, dann brachte er am 23. März des letzten Jahres durch geschickte Gesprächsführung die 87-jährige Sprockhövelerin dazu, selbst den Namen des Enkels zu nennen. Von diesem Zeitpunkt an handelte es sich bei dem Anrufer vermeintlich um den "Enkel Stefan".

30000 Euro wollte der falsche Enkel von der Seniorin für einen Autokauf haben. Die alte Dame übergab einem "Geldabholer" alles, was sie an Barschaft im Haus hatte - fast 2600 Euro. Geld, das die Bandenmitglieder unter sich aufteilten und das der Angeklagte zum großen Teil ins Spielcasino trug.

Auch als bereits Ermittlungen gegen die Bande liefen und einige Mittäter in Untersuchungshaft saßen, machte der Angeklagte weiter. Richter Knut-Henning Staake dazu: "Das zeigt klar, dass Sie kein Verführter waren."

Verurteilt Ein Mittäter der Bande ist bereits vor dem Landgericht Arnsberg zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sein ebenfalls in Verdacht stehender Bruder ist noch flüchtig.

Opfersuche Ihre potenziellen Opfer fanden die Täter über eine CD-Rom mit Telefonnummern, wo sie nach Vornamen suchten, die auf ein höheres Alter schließen ließen.