„Wenn dies passiert wäre oder passieren würde, würde ich nicht eine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen.“
Nach der Abschiebung von Sami A. hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war. Letztinstanzlich hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch entschieden, dass der 42-Jährige nun auf Staatskosten nach Deutschland zurückgeholt werden muss.