Versuchter Mord Syrer überlebt Ehrenmord-Attacke - und soll jetzt für seine Rettung zahlen

Essen · Die Stadt Essen hat laut einem Bericht dem Opfer eines versuchten Ehrenmordes eine saftige Rechnung geschickt. Der 20-Jährige überlebte die Attacke nur knapp.

 Ein Bild aus dem aktuellen Prozess in Essen: Einer der Angeklagten sitzt dicker Jacke und einer Kapuze über dem Kopf im Gerichtssaal des Landgerichts. Die 13 Angeklagten sollen versucht haben, einen 19-Jährigen zu skalpieren. Er wurde lebensgefährlich verletzt.

Ein Bild aus dem aktuellen Prozess in Essen: Einer der Angeklagten sitzt dicker Jacke und einer Kapuze über dem Kopf im Gerichtssaal des Landgerichts. Die 13 Angeklagten sollen versucht haben, einen 19-Jährigen zu skalpieren. Er wurde lebensgefährlich verletzt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

766 Euro - das ist laut einem Bericht der WAZ (>>>zum kostenpflichtigen Original-Artikel) der Betrag, den die Stadt Essen vom Opfer eines versuchten Ehrenmordes verlangt. Der heute 20 Jahre alte Syrer war demnach fast totgeprügelt worden - und solle nun laut dem städtischen Gebührenbescheid für den Notarzteinsatz und den Transport aufkommen.

Der Vorfall, der aktuell in Essen vor Gericht verhandelt wird, ereignete sich dem Bericht nach Ende Mai: Mehrere Männer hätten den jungen Syrer wegen eines Familienstreits um eine Beziehung zu einer verheirateten Frau beinahe totgeprügelt, auch soll er zum Teil skalpiert worden sein. In einer Notoperation im Essener Uniklinikum sei das Leben des jungen Mannes gerettet worden. Aktuell müssten sich wegen der Tat 13 Mitglieder eines syrisch-kurdischen Familienclans vor Gericht verantworten. Das Opfer trete als Nebenkläger in dem Verfahren auf.

Der Gebührenbescheid trägt laut dem Bericht die Nummer 18/59870 - 380 Euro für die „Inanspruchnahme Rettungstransport/Stadtfahrt, med. Notfall“ seien ausgewiesen und 386 Euro für „Behandlung durch den Notarzt“.

Der Anwalt des Opfers sei empört, heißt es weiter. Er wird zitiert mit den Worten: „Jetzt soll er auch noch dafür zahlen, dass er fast getötet wurde.“ Formal möge das Vorgehen womöglich seine Richtigkeit haben. Dennoch sei hier Sensibilität zu vermissen.

(red)