KÖLN Teilverkauf bringt auch Nachteile

KÖLN · Nicht immer sind die Regelungen auch wirksam. Anders sieht es dagegen bei Individualvereinbarungen aus. Sie sind meist bindend.

(tmn). Einen Teil des Eigenheims verkaufen, wieder Geld auf dem Konto haben und trotzdem weiter in der eigenen Immobilie wohnen – klingt verlockend. Doch die Rheinische Notarkammer warnt: Das Modell ist kein Allheilmittel für finanzielle Sorglosigkeit im Alter.

Das Angebot eines Teilverkaufs der Immobilie ziehen Eigentümer oftmals dann in Betracht, wenn sie größere Ausgaben decken oder ihre Rente aufbessern wollen, sagt Michael Uerlings von der Rheinischen Notarkammer. Bei einem Verkauf von bis zu 50 Prozent stehen Teilkäufer zwar mit im Grundbuch, die Verkäufer können die Immobilie aber weiter wie bisher nutzen. Der Vorteil: gewonnene Liquidität.

Doch die Sache hat auch Haken, warnt Uerlings. Denn für die weitere Nutzung der Immobilie fällt dann ein Entgelt an – je nach Wert der Immobilie und verkauftem Anteil unterschiedlich viel. Zudem ist der Verkauf des verbliebenen Anteils am freien Markt schwierig – kaum ein privater Käufer will nur einen Teil einer Immobilie haben. Entweder müssen die Teilhaber mit verkaufen oder auch noch den anderen Teil erwerben. Auch dabei fallen wieder Gebühren an. Weitere Kosten verstecken sich bei der Instandhaltung und der Pflege des Hauses sowie der Anlage: Denn dafür müssen Verkäufer häufig weiterhin alleine aufkommen. Bei wesentlichen Entscheidungen dürfen die Teilhaber mitreden.

Wer also einen Finanzschub braucht, um die Immobilie halten zu können oder laufende Kosten zu decken, für den lohnt sich ein Teilverkauf oft nicht. Die Alternative könnte stattdessen der Komplettverkauf sein und der Umzug in ein kleineres Heim.