Köln Touristin gestoßen - Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht

Ein 26-Jähriger muss sich vor Gericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll versucht haben, eine Frau vor eine U-Bahn zu stoßen. Die Frau hatte Glück und wurde nur leicht verletzt.

Ein mutmaßlicher U-Bahn-Schubser steht von Montag an wegen versuchten Mordes vor dem Kölner Landgericht.

Foto: Henning Kaiser

Köln. Weil er eine US-amerikanische Touristin in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen haben soll, muss sich ein 26-Jähriger in Köln vor Gericht verantworten. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Laut Anklage attackierte er die Frau im vergangenen Juli von hinten an der Haltestelle „Dom/Hauptbahnhof“, sie stürzte daraufhin.

Der mutmaßliche Angriff ging damals für die 18-Jährige einigermaßen glimpflich aus - sie hatte großes Glück: Statt vor die einfahrende Bahn der Linie 5 ins Gleis zu fallen, stürzte sie auf den Bahnsteig. Den Angaben zufolge erlitt sie lediglich eine Schürfwunde - die Bahn habe sie nicht berührt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann vor der Attacke ganz in der Nähe der Amerikanerin auf einer Bank gesessen. Die 18-Jährige soll mit einer Bekannten rund eineinhalb Meter von der Bahnsteigkante entfernt gestanden haben. Als die U-Bahn einfuhr, „entschloss sich der Beschuldigte, die Zeugin vor den Zug zu stoßen“, heißt es in der Anklage. Mit dem Stoß in den Rücken der Frau habe der Mann „ihren Tod billigend in Kauf genommen“.

Neben dem versuchten Mord wirft die Behörde dem 26-Jährigen drei weitere Angriffe auf Frauen an Haltestellen und in U-Bahnen vor. In diesen Fällen soll er die Opfer unvermittelt geschlagen, getreten und beleidigt haben. Eine Tötungsabsicht habe aber nicht vorgelegen.

Die Staatsanwaltschaft will für den Deutschen die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragen. Sie geht davon aus, dass die Taten in schuldunfähigem Zustand begangen wurden, da der Mann an einer paranoiden Psychose erkrankt sein soll. Wegen Erörterungen zu seinem Krankheitsbild fand die Einlassung des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. dpa