Berufung zurückgenommen Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung zurückgenommen. Das Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist damit rechtskräftig.

Christoph Metzelder ist jetzt rechtskräftig verurteilt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Urteil gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys, das als Beweismittel sichergestellt worden war, verzichtet.

Metzelder war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte am Donnerstag noch offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen werde.

Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die umfangreiche Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen. Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. „Für mich hat er echte Reue gezeigt“, hatte die Richterin gesagt.

(dpa)