Ein anderer räumte ein, der Angeklagte habe ihn zwar beschworen, nichts zu sagen, falls er von der Polizei verhört werde. Dabei sei es aber angeblich um Treffen von Rechtsradikalen in einem Düsseldorfer Wald gegangen und nicht um den Anschlag. Davon, dass der Angeklagte das Telefon in seiner laut Anklage konspirativen Wohnung auf ihn angemeldet hatte, wollte der entsprechende Zeuge nichts mehr wissen.
Besser erinnerte sich der damalige Vermieter an den Angeklagten: Der sei ihm nicht nur sämtliche Miete schuldig geblieben, sondern habe auch seinen großen Hund auf das Kommando „Asylant“ abgerichtet.