Wuppertal 105 Immobilien sind der Stadt ein Klotz am Bein
Die Stadt darf die Kosten, etwa für Abrisse, einfordern. Das verbessert die Situation. Viel Geld erwartet man aber nicht.
Wuppertal. Es ist eine Sisyphusarbeit für die Stadt, und dazu eine, die ins Geld geht — der Kampf gegen Schrottimmobilien. Vor allem für Peter Schäfer aus dem Ressort Stadtentwicklung und Städtebau. Denn er alleine kümmert sich bei der Stadt um das Thema. Ihm werden Hinweise von Bürgern gemeldet und er besichtigt die entsprechenden Gebäude, um sie dann in den Katalog der Schrottimmobilien aufzunehmen und gegebenenfalls bauliche Schritte einzuleiten.
Aber erst, wenn Gefahr im Verzug sei, sagt Schäfer. Denn die Stadt bediene sich der „Krücke“ der Bauordnung, um wirklich etwas zu tun. Das hat vor allem finanzielle Gründe, sagt er. Für das Thema Schrottimmobilien gebe es keinen Etat. Das sei schwer zu bewerkstelligen bei der finanziellen Lage der Stadt. Immerhin gebe es eine Vollzeitstelle zu dem Thema — seine.
Trotzdem hat die Stadt große Kosten. Zuletzt waren das etwa 600 000 Euro für die Abrissarbeiten der einsturzgefährdeten Gebäude an der Nützenberger Straße, Baumeisterstraße, Bandstraße sowie an der Märkischen Straße. „Etwas mehr als die Hälfte dieser Kosten entfällt auf die Nützenberger Straße“, sagte Wuppertals Baudezernent Frank Meyer Mitte des Jahres. Ein einziges Gebäude kann die Stadt also 300 000 Euro kosten — obwohl sie an sich nicht für die Immobile verantwortlich ist, sondern deren Eigentümer.
Aber wenn der sich nicht kümmert, muss — bei akuter Gefahr — die Kommune einspringen. Der Weg sei aber nicht so beliebt, sagt Georg Hindermann, Referatsleiter beim Bauministerium NRW: „Dabei tritt die Kommune in Vorleistung und kriegt unter Umständen das Geld nicht zurück“. Für die Stadt ist das nicht erfreulich. Wenn so etwas nötig werde, müsse sie die Kosten zusammenkratzen, sagt Peter Schäfer — ohne das Geld wiederzukriegen.
So war es jedenfalls bisher. Denn seit einigen Monaten verspricht eine Gesetzesänderung in NRW, die Städte bei solchen Kosten zu entlasten. Dem Gesetz nach können Kommunen nach dem Verkauf überschuldeter Grundstücke ihre Kosten — etwa für Abrissarbeiten — als erste geltend machen. Vorher rangierten sie weit hinter anderen Gläubigern. So sollen sich die Städte zumindest Teile des Geldes wiederholen können.
Bisher ist der Fall nicht eingetreten. Schäfer meint, vor dem ersten Quartal 2017 könne nicht mit konkreten Zahlen gerechnet werden. Er geht aber davon aus, dass so vielleicht zehn bis 15 Prozent der Aufwendungen ausgeglichen werden können. „Aber auch eine nur teilweise Befriedigung unserer Forderungen ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber der alten Regelung, bei der die Stadt überwiegend leer ausging bei Zwangsversteigerungen aufgrund anderer vorrangiger Forderungen von Gläubigerbanken oder Ähnlichem“, führt er aus.
Aktuell hat die Stadt 105 Immobilien auf ihrer Liste, davon sind 39 Schrott- und 66 Problemimmobilien (siehe Kasten). „Das Problem ist: Es kommen immer wieder neue dazu“, sagt Schäfer. So werde die Liste nicht kleiner.
Auf der anderen Seite sagt Georg Hindermann vom Bauministerium NRW aber: „Schrottimmobilien sind ganz normales Tagesgeschäft“, ein Problem mit Schrottimmobilien speziell im Bergischen Land sei ihm nicht bekannt. Wuppertal stehe insofern nicht schlechter da, als andere Kommunen.