Inklusion 317 Wuppertaler unter Betreuung können jetzt auch wählen

Wuppertal · Bisher haben drei Betroffene Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragt.

Auch Menschen unter Betreuung dürfen jetzt wählen.

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Am 15. April hat das Verfassungsgericht verkündet: Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen bereits bei der Europawahl mitwählen. In Wuppertal trifft diese Regelung auf 317 Personen zu. Sie müssen die Teilnahme allerdings beantragen.

Schon im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es verfassungswidrig ist, geistig oder psychisch beeinträchtigte Menschen, für die eine Betreuung in allen Lebensbereichen angeordnet ist, grundsätzlich von Wahlen auszuschließen. Der Bundestag wollte daher die bestehenden Gesetze ändern, nach denen Betreute automatisch von Wahlen ausgeschlossen sind. Doch das sollte erst ab 1. Juli gelten. Grüne, Linke und FDP erreichten mit einem Eilantrag beim Verfassungsgericht, dass die neue Regelung schon für die Europawahl gilt.

Eine Hürde gibt es aber: Die Betroffenen müssen einen Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis stellen. Denn: „Die Entscheidung kam einen Tag zu spät“, erklärt Andreas Walter vom Wuppertaler Wahlamt. Bis zum 14. April hätten die Wählerverzeichnisse fertig sein müssen. „Das haben wir auch gemacht.“ Darin seien aber die Menschen unter Betreuung eben noch nicht aufgeführt. Das Verfassungsgericht habe aber erklärt, dass sie die nachträgliche Aufnahme beantragen können.

Bisher haben drei Personen in Wuppertal einen solchen Antrag gestellt. Andreas Walter sagt, sie rechneten auch nicht mit einem übermäßigen Andrang. Zeit haben die Betroffenen zunächst bis 5. Mai. Dann läuft die Frist für einen nachträglichen Eintrag ab. Danach gebe es aber noch eine weitere Möglichkeit, erklärt Andreas Walter. Vom 6. bis 10. Mai könne noch Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse eingelegt werden. „Das ist formal etwas anderes, praktisch aber das Gleiche.“

Begleiter können
bei der Wahl helfen

Sobald entsprechende Anträge eingegangen sind, würden sie geprüft und bei Bestehen die Wahlbenachrichtigung verschickt. „Damit die Leute wissen, wohin sie gehen müssen“, so Walter. „Das sind möglicherweise Personen, die noch nie gewählt haben.“ Auf der Wahlbenachrichtigung stehe, wo das Wahllokal ist und was man mitbringen muss.

Sollte es weitere Fragen geben, kümmere sich der Wahlvorstand im Wahllokal darum. Könne die Person nicht lesen, kann der Wahlvorstand helfen. Wähler dürfen aber auch eine Hilfsperson mitbringen, die mit in die Wahlkabine gehen kann. Das alles habe auch schon bisher gegolten, zum Beispiel für Blinde. Die neuen Wähler können auch Briefwahl beantragen und sich dann zu Hause helfen lassen. Das sei für Menschen in forensischen Kliniken ohnehin zwingend, denn sie könnten die Klinik ja nicht verlassen.

Zufrieden mit der neuen Regelung ist auch Bernd Engels, Vorsitzender des Behindertenbeirats der Stadt: „Ich finde, es ist das Recht eines jeden Menschen, dass er die Wahl hat auch politisch.“ Er lobt zudem, dass in Wuppertal schon seit Jahren auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sei, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wer darauf angewiesen ist, könne dann das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal aufsuchen.