Alkohol an Minderjährigen - Kioskbesitzer muss Bußgeld zahlen

Der 45-Jährige hatte einem 15 Jahre alten Schüler Wodka verkauft.

Wuppertal. Gerade mal zwei Wochen ist her, dass sich drei Schüler (12 und 13 Jahre alt) in der Pause auf dem Schulhof mit harten Alkoholika derart betrunken hatten, dass sie bewusstlos ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Immer wieder sorgen solche Fälle für Aufsehen, und immer dann kommt die Frage auf, wie Jugendliche überhaupt an solche hochprozentigen alkoholischen Getränke kommen.

Jetzt beschäftigte sich auch das Amtsgericht mit einem solchen Fall. Auf der Anklagebank saß ein 45 Jahre alter Kioskbesitzer, der sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verantworten musste. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann am 18. Januar dieses Jahres einem 15-Jährigen Bier sowie zwei oder drei Mini-Flaschen Wodka verkauft haben. Der Junge wurde kurze Zeit später auf einem Spielplatz am Otto-Hausmann-Ring von der Polizei auf dem Boden liegend gefunden - er soll derart betrunken gewesen sein, dass er mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Der Angeklagte, der von 1994 bis Anfang Januar dieses Jahres den Kiosk vor der Hauptpost an der Morianstraße in Elberfeld betrieben hatte, stritt die Vorwürfe ab. "Ich habe diesen Jungen noch nie gesehen", sagte er und beteuerte, dass er sich im Zweifel immer den Ausweis von Jugendlichen zeigen lasse. Zum besagten Zeitpunkt sei er aber ohnehin nur noch sporadisch in dem Kiosk gewesen, da er bereits einen neuen Laden hatte.

Andere Erfahrungen hatte da der heute 16-Jährige gemacht, der an jenem 16. Januar mit 2,8 Promille Alkohol ins Krankenhaus gebracht werden musste. Er sagte aus, regelmäßig Alkohol dort gekauft zu haben. Nach seinem Alter gefragt, habe er sich als 18-Jähriger ausgegeben. Wollte jemand den Ausweis sehen, so habe er "eine der üblichen Ausreden" erzählt. "Es spricht sich rum, wo man Alkohol bekommt", sagte er.

Ob es wirklich der Angeklagte war, der ihm an jenem Tag den Alkohol verkauft habe, da wollte sich der Schüler nicht festlegen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung im Juni hatte er den Angeklagten jedoch aus acht Lichtbildern klar identifiziert. Für den Verteidiger war dies der Knackpunkt. Er plädierte auf Freispruch.

Richterin Andrea Sauter-Glücklich folgte dem nicht. Sie sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte an den damals gerade 15-Jährigen drei Flachmänner Wodka verkaufte hatte und verurteilte den 45-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz zu einem Bußgeld von 1500 Euro. Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung habe sich indes nicht aufrecht halten lassen. "Die starke Alkoholisierung ist nicht eindeutig und ausschließlich auf den Angeklagten zurückzuführen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.