#RechtSo Geldbuße, Punkte oder Fahrverbot?

#RechtSo-Vortragsabend behandelt am 14. November das Thema Verkehrsrecht.

Bei #RechtSo am Landgericht geht es um das Thema Verkehrsrecht.

Foto: Fischer, A. (f22)

Nach Erben und Mieten ist nun das Autofahren Thema der Vortragsreihe #RechtSo über Rechtsfragen im Alltag von Westdeutscher Zeitung, Landgericht, Staatsanwaltschaft und weiteren Partnern. Dabei stellen jeweils drei kompetente Referenten wesentliche Aspekte eines Themas in leicht verständlicher Form vor und beantworten anschließend Fragen aus dem Publikum. Um Verkehrssünden und ihre Folgen geht es am Donnerstag, 14. November, 19 Uhr.

Nach Bier- oder Weingenuss noch fahren? Was gilt noch als Ordnungswidrigkeit, ab welchem Wert werden Promille am Steuer als Straftat verfolgt? Oberamtsanwalt Ulrich Handle wird die Folgen einer Trunkenheitsfahrt erläutern. Im Anschluss daran wird es um Unfallflucht und das richtige Verhalten am Unfallort gehen. Dabei wird er auch die Frage beantworten, ob der Zettel am Scheibenwischer des beschädigten Wagens genügt. Zudem wird Ulrich Handle den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis erklären. 

Geblitzt – aber das kann gar nicht sein! Wie verlässlich Messsysteme zur Geschwindigkeitskontrolle sind, erklärt anschließend Stefan Nover, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verkehrsunfälle. Er wird zwei gängige Messverfahren vorstellen und erläutern, wie deren Ergebnisse jeweils auf Plausibilität geprüft werden. Zur Sprache kommen können dabei auch Fragen, welche Auswirkungen zum Beispiel das Wetter auf die Verlässlichkeit hat.

Was die Folgen eines „Knöllchens“ sein können und welche Möglichkeiten Betroffene haben, erläutert Rechtsanwalt Oliver Doelfs, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird skizzieren, wie ein Bußgeldverfahren abläuft und welche Rechtsfolgen möglich sind – vom Verwarngeld über Punkte im „Fahreignungsregister“ in Flensburg bis zu einem Fahrverbot. Dabei wird er auch erläutern, unter welchen Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden kann und wann Punkte in Flensburg verjähren.

Die Vortragsreihe #Rechtso wird veranstaltet von Landgericht, Amts- und Arbeitsgericht, Staatsanwaltschaft, dem Anwaltsverein Wuppertal, den Notaren des Landgerichtsbezirks, der Bergischen Industrie- und Handelskammer und der Westdeutschen Zeitung.

Die etwa zweistündige Veranstaltung findet im Schwurgerichtssaal im Altbau des Landgerichts, Eiland 1, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weil die Zahl der Plätze begrenzt ist, wird um eine Anmeldung gebeten unter