„Die Kammer hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet“, sagte am Freitag Gerichtssprecher Johannes Pinnel. Die Tat, die ihm vorgeworfen worden sei, habe der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Deswegen könne er nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
In dem Unterbringungsverfahren ging es auch um eine weitere Tat: Der Beschuldigte soll einen Jogger auf der Nordbahntrasse attackiert haben. lho