Anklage nach tödlichem Unfall auf der Schwebebahn-Baustelle

Am 28. Juli 2010 wurde am Sonnborner Ufer ein Monteur überrollt. Beim damaligen Unfallfahrer sieht die Staatsanwaltschaft eine besondere Verantwortung.

Wuppertal. Nach dem tödlichen Unfall auf der Schwebebahn-Baustelle in Sonnborn am 28. Juli des vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrer (52) eines Teleskopladers Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Wie berichtet, war an jenem Mittwochabend ein 46 Jahre alter Monteur aus Cottbus von dem tonnenschweren Baufahrzeug überrollt worden.

Laut Anklage hatte der Fahrer eine mit Gummi-Gehweg-Platten beladene Euro-Palette transportiert. Der 46-Jährige sei neben dem Fahrzeug hergegangen, um das Ausschwingen der Ladung zu verhindern. In der unter anderem durch Baken verengten Unfallstelle stolperte der Monteur und geriet mit dem Kopf unter einen Reifen des Laders.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon zu Beginn der Ermittlungen eine besondere Sorgfaltspflicht beim Unfallfahrer gesehen. Laut Anklage war der 52-Jährige am Unglückstag Schichtführer und hätte allein deswegen die Fahrt durch die Gefahrenstelle nicht zulassen dürfen. So habe zum Unfallzeitpunkt kein Blickkontakt zwischen ihm und dem Opfer bestanden.

Verteidiger Thomas Brinkmann verweist darauf, dass sein Mandant nicht gewusst habe, dass das spätere Opfer neben dem Lader gegangen sei. Der 46-Jährige habe bei der Befestigung der Palette am Radlader geholfen und sei dann aus dem Blickfeld des Fahrers verschwunden. Dass der Mann neben dem Fahrzeug herging, sei nicht abzusehen gewesen. Es sei auch für einen Schichtführer nicht möglich, sämtliche Arbeiter auf einer Großbaustelle zu kontrollieren. Verteidiger Brinkmann am Dienstag zur WZ: „Das ist ein tragisches Unglück.“ Und: „Wir werden uns dem Verfahren stellen.“

Das Amtsgericht hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden.