Brandanschlag Anschlag auf Synagoge: Landgericht erhöht Strafe
Wuppertal. Urteil im Berufungsprozess nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal: Das Landgericht erhöhte im Berufungsverfahren die Strafen der beiden Täter. Ein 25-Jähriger erhielt ein Jahr und elf Monate, der 30-Jährige zwei Jahre.
Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt, die verurteilten Täter müssen als Auflage 200 Arbeitsstunden ableisten und bekommen einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Der dritte Täter war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, weshalb sein Berufungsverfahren erst im Februar vor dem Jugendgericht stattfindet.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Berufung vor dem Landgericht angestoßen, da die Strafen vor dem Amtsgericht (15 Monate auf Bewährung) nach ihrer Ansicht zu niedrig waren. Die Angeklagten hätten den Nahostkonflikt nach Wuppertal geholt, begründete der Staatsanwalt. Die Richter waren am Montag derselben Ansicht, hielten die geforderten 2,3 Jahre Haft ohne Bewährung aber zu hoch. Die Täter seien keine Terroristen. Dass sie angetrunken und enthemmt waren, war nicht strafmildernd.
Dass der jüngere Verurteilte (25) eine geringere Strafe erhielt, lag unter anderem an einem Entschuldigungsbrief, den er an Leonid Goldberg, Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde, geschrieben hat. Zudem bezahlte er den Sachschaden, rund 800 Euro, den er mit Molotovcocktails an der Fassade der Synagoge verursacht hatte. Beide Täter entschuldigten sich zudem im Berufungsverfahren abermals.